Mit Blick auf die betrieblichen Belange von Klein- und Mittelständischen Betrieben wurden die Voraussetzungen und Konditionen der bisherigen Digitalisierungsprämie Plus angepasst. Die Anpassung berücksichtigt den regelmäßig vorgebrachten Hinweis auf Senkung der Mindestinvestitionssumme. „Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ für einen direkten Zuschuss oder die „Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante“ für ein zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss“, sagt Thomas Hollritt aus dem Bereich Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Das Investitionsvolumen muss zwischen 5.000 und 100.000 Euro liegen, die Höhe der Förderung ist abhängig von der Investitionssumme. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit, künstliche Intelligenz-Anwendungen sowie die damit verbundenen Mitarbeiterschulungen. Die Anschaffung der IKT-Grundausstattung wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Standardbetriebssysteme ist in der Regel nicht förderfähig. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg setzt die Digitalisierungsprämie Plus gemeinsam mit der L-Bank unter Zuhilfenahme der Hausbank um. Entscheidend ist die rechtzeitige Beantragung vor einer Auftragserteilung.

Bei weiteren Fragen steht Thomas Hollritt zur Verfügung, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621-18002-146 oder E-Mail: hollritt@hwk-mannheim.de. Informationen auch auf www.l-bank.de

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