"Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte stehen wir technischen Innovationen offen gegenüber und sind immer bereit, Neuerungen zeitnah in unseren Praxen einzuführen", betont der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. "Deshalb begrüßen wir auch den Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen. Die Umsetzung ist allerdings keine reibungslose Angelegenheit, sondern eine teure und kraftzehrende Zumutung, die den Praxisbetrieb behindert anstatt ihn voranzubringen."

Bezeichnend ist die aktuelle Entscheidung, mit der das Bundesschiedsamt dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gerade bescheinigt hat, die niedergelassenen Ärzte bei der Finanzierung der erforderlichen Investitionen in die Telematikinfrastruktur im Regen stehen zu lassen. "Für die digitale Übertragung von Patientendaten an die Krankenkassen müssen in den Praxen Kartenterminals, spezielle Anschlussgeräte – sogenannte Konnektoren – und besondere Kommunikationsdienste angeschafft werden", erläutert Dr. Tappe. "Diese Technik wird beispielsweise benötigt, um die seit Anfang des Jahres vorgeschriebene Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durchführen zu können. Erst jetzt konnte durch das Bundesschiedsamt erwirkt werden, dass die die Erstattungspauschalen deutlich angehoben und erweitert werden. Dass hier nur die Materialkosten berücksichtigt werden entspricht aber nicht der Belastung der Praxen. Vollständig unberücksichtigt bleibt beispielsweise der erhöhte Zeitaufwand durch immer wiederkehrende Systemabstürze beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten oder erforderlicher Schulungen der Praxismitarbeiter."

Irreführend sind in diesem Zusammenhang sind auch Erfolgsmeldungen des GKV-Spitzenverbandes über den elektronischen Datenaustausch mit Arbeitgebern auf der Basis von digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Nach eigener Angabe der Krankenkassen scheitert nämlich derzeit immer noch ein erheblicher Anteil der Übermittlungen aus den Arztpraxen. "Das liegt allerdings daran, dass die technische Implementierung durch Hard- und Software-Dienstleister unter hohem Zeitdruck vielfach völlig unzureichend erfolgt ist", erklärt Dr. Tappe. "Die Praxen kämpfen mit diesen Fehlern und müssen den Schaden nicht nur finanziell alleine tragen. Zudem kommt, dass die eingebaute Anschlusstechnik heute schon überholt ist und ausgetauscht werden muss, nicht nur aufgrund der Zweifel an der Datensicherheit des Kommunikationsdienstes sowie mutmaßlichen Datenschutzverstößen bei den Konnektoren. Unbestritten wird der technische Wandel in geeigneter Form für alle Vorteile bringen. Derzeit kann jedoch nur eine Behinderung des Praxisbetriebes konstatiert werden bei zusätzlichen, durch die Krankenkassen nicht gegenfinanzierten Kosten."

Über den Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V.

Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V.
Holdergärten 13
89081 Ulm
Telefon: +49 (731) 7042718
http://www.bng-gastro.de

Ansprechpartner:
Dr. Petra Jessen
Pressesprecherin
E-Mail: praxis@jessen-grimm.de
Dr. Holger Böhm
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: bng@skriptstudio.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel