„Wir begrüßen die Klarstellung, dass Windenergie und Photovoltaik im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Spätestens seit dem Krieg in der Ukraine ist klar geworden, dass die Energiewende nicht nur für den Klimaschutz elementar ist, sondern auch unserer Sicherheit dient.
Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, um für mehr Windenergieanlagen zu sorgen und das Repowering zu erleichtern. Viel zu lange hat die Kleinstaaterei bei artenschutzrechtlichen Vorgaben für Rechtsunsicherheit gesorgt, die Aktenordner bei Projektieren und Behörden anschwellen lassen und zu langwierigen Gerichtsprozessen geführt. Einheitliche Standards bei den Abständen zu Nistplätzen stärken endlich die nötige Rechtssicherheit. Zu einer deutlichen Entlastung wird außerdem führen, dass außerhalb dieser Bereiche keine weitere Prüfung und keine Vermeidungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Besonders positiv ist, dass pauschale Abschaltungen abgeschafft werden. Detektionssysteme zum Schutz von Vögeln können hier längst die bessere Alternative sein und sind technisch ausgereift. Die Windenergieanlage wird dann nur abgeschaltet, wenn sich ein Vogel nähert.
Allerdings braucht nicht jeder Windenergiestandort ein solches System. Detektionssysteme sollten daher nicht automatisch Teil des Genehmigungsverfahrens sein, auch weil dies eine Weiterentwicklung der Systeme im Betrieb verkomplizieren würde. Werden sie jedoch richtig eingesetzt, können sie z.B. in bestehenden Windparks schon kurzfristig für mehr Windleistung sorgen, ohne das Risiko für Vögel zu erhöhen. Damit Detektionssysteme unkompliziert eingesetzt werden können, müssen jetzt praxistaugliche Prozesse festgelegt werden.“
Die heute vorgestellten Eckpunkte sollen in eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes fließen und am 11. Mai vom Kabinett beschlossen werden.
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