• Deutsches Studentenwerk (DSW) erfreut über geplante Erhöhung der Elternfreibeträge um 20% und Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre
  • Kritik aber an der Anhebung der Bedarfssätze um lediglich 5%
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf“
  • Anbuhl: „Wichtig ist auch, was nach dieser Novelle an weiteren BAföG-Reformschritten kommt“

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, die das Studierenden-BAföG umsetzen, sieht bei der heute vom Bundeskabinett vorgelegten Novellierung des BAföG klare Stärken, aber auch eine deutliche Schwäche.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl:

„Dass die BAföG-Elternfreibeträge gleich um zwanzig Prozent erhöht werden sollen, damit endlich wieder mehr Studierende BAföG erhalten, und dass die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben wird, das sind wichtige, große Schritte – und klare Stärken dieser Novellierung.

Eine eklatante Schwachstelle haben die BAföG-Pläne der Bundesregierung aber, und das ist die viel zu geringe Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um nur fünf Prozent. Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf. Sie lag bereits im März 2022 bei mehr als sieben Prozent.

An diesem Punkt springt die Bundesregierung viel zu kurz. Sie sollte den Studierenden keinen Kaufkraft-Verlust zumuten. Die BAföG-Bedarfssätze müssen um mindestens 10 Prozent erhöht werden. Das BAföG muss wirklich zum Leben reichen.

Die aktuelle BAföG-Anhebung ist, wie es Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angekündigt hat, ein erster Schritt in Richtung einer strukturellen BAföG-Reform. Wichtig ist, dass die weiteren Schritte, etwa die elternunabhängige Komponente über die Kindergrundsicherung, die Erweiterung der Förderhöchstdauer, ein Absenken des Darlehensanteils oder der im Koalitionsvertrag angekündigte Notfallmechanismus, nun rasch folgen.“

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