Sogar Einreichungen unveröffentlichter Werke möglich
Bewerbungen müssen in Form sendefähiger Audio-Dateien zusammen mit dem Anmeldeformular und den erforderlichen Unterlagen beim SWR eingehen. Für die Urheber:innen können auch die Produzent:innen einreichen. Falls die Erstsendung oder eine Veröffentlichung auf Tonträgern oder online bereits erfolgt sind, darf deren Datum nicht vor dem 1. Juni 2021 liegen. Auch ungesendete Arbeiten sind willkommen.
Unabhängige Jury unter Vorsitz von Olaf Nicolai
Der Karl-Sczuka-Preis wird seit 1955 verliehen, seit 1967 jährlich. Namensgeber ist der Hauskomponist der SWF-Gründerjahre Karl Sczuka (1900-1954). Über die Vergabe des Preises entscheidet im Juni 2022 eine unabhängige Jury, der Olaf Nicolai (Vorsitz), Inke Arns, Julia Cloot, Michael Grote und Thomas Meinecke angehören.
Einreichungsbedingungen
In deutscher und englischer Sprache unter www.SWR2.de/sczuka.
Das Anmeldeformular muss per E-Mail an sczuka-entry@swr.de geschickt werden. Nach der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Freigabe eines Netzwerkordners. Die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum 23. Mai 2022 dort hochgeladen werden. Einreichungen sind ausschließlich auf elektronischem Weg möglich.
Weitere Informationen unter: http://swr.li/… und
Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 929-0
Telefax: +49 (711) 92911300
http://www.swr.de
Telefon: +49 (7221) 929-22881
E-Mail: grit.krueger@swr.de