Am 31. Mai 2023 findet die Wahl der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung statt. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich bereits konstituiert.

Der vom Vorstand der SVLFG berufene Wahlausschuss kam am 24. Februar zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder führen das Verfahren nach der Wahlordnung durch. Sie bereiten die Wahl vor, prüfen die Vorschlagslisten, entscheiden über deren Zulassung und stellen abschließend das Wahlergebnis fest.

Dem Gremium gehören Nicole Sadtkowski-Männel als Vorsitzende sowie Maren Hilbert, Torsten Kasimir, Norbert Leben, Stefan Meier, Arnd Spahn und Heinrich-Wilhelm Tölle als Beisitzer an. Stellvertretende Vorsitzende ist Corinna Botte. Als stellvertretende Beisitzer wurden Elisabeth Koch, Volker Mayer, Joachim Schell, Björn Schöbel, Michael Trauth und Dr. Volker Wolfram berufen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
Martina Opfermann-Kersten
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel