Auch bei den Energiepreisen gebe es hohen Handlungsbedarf, da sie sich auf Rekordniveau bewegen. Mit Blick auf staatlich induzierte Preisbestandteile und Kosten sollten umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um private wie auch industrielle Verbraucher spürbar zu entlasten und die Märkte zu beruhigen. Der VIK schlägt deshalb die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz vor (rückwirkend zum 01.01.2022), die Befreiung industrieller Stromverbraucher von weiteren Umlagen (KWK/Offshore), die Verlängerung der Verordnung Abschaltbare Lasten über den 30.06.2022 hinaus und Erhöhung des Ausschreibevolumens, die gesetzliche Garantie der Strompreiskompensation bis 2030 und das Aussetzen des BEHG für die Dauer der Krise. Eine vorübergehende, konditionierte zeitliche Streckung des Ausstiegs aus der konventionellen Stromerzeugung könnte außerdem auch dämpfend auf die Preise wirken, da im Markt verbleibende Stromerzeugungskapazitäten das Angebot vergrößern. Zudem wird einer verstärkten Nachfrage nach Erdgas entgegengewirkt.
Auf europäischer Ebene fordert der VIK zudem für ein Aussetzen der Marktstabilitätsreserve (MSR) und die Entnahme von 400 Mio. t aus der MSR und ihre Auktionierung bis Ende 2022. Ein Höchst- bzw. Mindestpreis für CO2-Zertifikate (Preiskorridor) würde darüber hinaus sofort disruptiven Preisentwicklungen entgegenwirken und zudem die Wettbewerbsfähigkeit und den Trend zu klimafreundlichen Technologien absichern. Außerdem schlägt der VIK die Rücknahme der Einschränkungen aus den neuen Beihilfeleitlinien (KUEBLL) und die Ausweitung des Begünstigtenkreises und -umfangs vor, den Verzicht auf Verschärfungen im Rahmen weiterer ETS-Reformen, die großzügige Ausgestaltung der Kriterien zur Erzeugung „grünen“ Wasserstoffs, eine testweise CBAM-Einführung nur auf freiwilliger Basis sowie die Prüfung der Einführung eines europäischen Industriestrompreises zur Transformation und Gewährleistung internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
Zur Sicherung der Versorgung der Industrie mit Erdgas schlägt der VIK schließlich die kurzfristige Fortschreibung des Notfallplans Gas vor. Die Versorgung der Bevölkerung und wichtiger Infrastrukturen (z.B. Krankenhäuser) habe Priorität und sei daher bereits geregelt. Auch die Industrie benötige jedoch eine Notversorgung mit Erdgas, sonst drohten massive und teils irreparable Schäden mit schwerwiegenden Folgen für Produktion und Wertschöpfung am Standort Deutschland. Hier könne eine unverzüglich einzuberufende Task Force unter Beteiligung auch der Industrie ihren Beitrag leisten, um die Kompensation möglicherweise ausfallender Gaslieferungen aus Russland und die Mobilisierung neuer Erdgaskapazitäten vorzubereiten.
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