In einem gemeinsamen Schreiben der vorgenannten Verbände vom 8.12.20 an Minister Axel Vogel, die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Brandenburger Landtag hatten die Verbände Anforderungen an ein zukunftsfähiges Jagdgesetz formuliert, welches insbesondere einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung klimastabiler und leistungsfähiger Wälder, zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft und eine Unterstützung von Lebensraum- und Artenschutz leisten soll und muss.

Eine der wesentlichsten Forderungen der Verbände war, dass „jeder Eigentümer/jede Eigentümerin – unabhängig von der Flächengröße bzw. ab 1 ha und geeigneter Flächenform – auf seinem/ihrem Eigentum jagen darf“. Mal abgesehen davon, dass diese Forderung dem demokratischen Grundverständnis von Rechten und Pflichten des Eigentums in Deutschland folgt, ist es in vielen anderen Ländern gängige Praxis. Jede darüber hinaus gehende Flächengröße führt dazu, dass eine Vielzahl von Eigentümern ihr Jagdrecht weiterhin nicht ausüben kann. So bedeutet z.B. eine Festlegung von 10 ha, dass zwar 61% der privaten Waldfläche durch die jeweiligen Eigentümer*innen bejagt werden können, aber weiterhin 93% der privaten Waldbesitzer diese Möglichkeit verwehrt bleibt. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass eine Bejagung von Eigentumsflächen ab 1 ha möglich sein wird.

Um zu verstehen, weshalb der Aspekt einer konsequenten (Rück)Übertragung des Rechtes an die Eigentümer, auf ihren Flächen selbst zu jagen, von elementarer Bedeutung ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass mit der Etablierung des Pachtjagdsystems und einer damit einhergehenden quasi Enteignung der Eigentümer*innen ein unlösbarer Interessenkonflikt entstanden ist. Es war auch in vorangegangenen Jagdgesetzen im Gesetzeszweck formuliert, dass Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden sind und Wildbestände so zu regulieren sind, dass eine Waldverjüngung möglich ist. In der vorliegenden Entwurfsfassung zum Landesjagdgesetz ist diese Forderung noch einmal geschärft worden. Folgerichtig stellt der Vorsitzende des ÖJV Brandenburg/Berlin, Mathias Graf von Schwerin klar: „Jagd ist kein Selbstzweck, sondern integraler Teil einer Land- und Forstwirtschaft, die durch den Klimawandel vor gewaltigen Herausforderungen steht. Insbesondere hat sie dem Interesse der Eigentümer und der Gesellschaft an klimastabilen, vitalen Wäldern zu dienen.“

Die Entwicklung der Wildbestände in Brandenburg und die vorgelegten Ergebnisse der Bundes- bzw. Landeswaldinventur (50% aller jungen Bäume sind verbissen!) belegen eindeutig, dass diese Verpflichtung den allermeisten Jagdpächtern egal war. Dass die diesbezüglichen Probleme systemimmanent sind, bestätigt im Übrigen selbst der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer Broschüre aus dem Jahr 2020 – „Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt“ (siehe S.49).

Die Entkopplung von Eigentum und Jagd und der damit einhergehende Zielkonflikt (z.B. keine Schäden in der Landwirtschaft, artenreiche Waldverjüngung vs hohe Wildbestände, Trophäenjagd) haben zur jetzigen Situation mit hohen Wildschäden in der Land-und Forstwirtschaft geführt. Bezogen auf den Wald ist das sehr bedenklich und risikobehaftet, denn es hat dazu geführt, dass Wald in Größenordnungen nicht nachhaltig verjüngt werden kann, geschweige denn ein für unser Überleben existenziell notwendiger klimastabiler Mischwald entstehen kann.

Unserer Auffassung nach lässt sich diese große Herausforderung nur bewältigen, wenn die Rechte und Pflichten der Eigentümer endlich auch durch die entsprechenden Instrumente unterstützt werden und das ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, auf Eigentumsflächen grundsätzlich selbst zu entscheiden, wer in welcher Art und Weise und mit welcher Zielsetzung dort jagt. Damit muss die Jagd zu einem Dienstleister für eine zukunftsfähige Landnutzung werden. Enno Rosenthal, Vorsitzender des Waldbauernverbandes Brandenburg unterstreicht: "Mit unserem gemeinsamen Vorschlag zur Jagdrechtsänderung sollen Land und Waldwirtschaft mit dem Wildtiermanagement durch die Eigentümer*innen zukünftig besser zusammengeführt werden. Natur und Gesellschaft erweisen wir damit einen guten Dienst."

In der jetzt beginnenden formalen Beteiligung aller Verbände, Organisationen bzw. Institutionen werden sicher noch eine Vielzahl von Detailfragen und Formulierungen zu diskutieren sein. Insgesamt aber stellt der vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Grundlage für ein modernes und zielführendes Jagdgesetz dar und die hier genannten Verbände werden den damit verbundenen, längst überfälligen Paradigmenwechsel nach Kräften unterstützen. Es muss aber betont werden, dass eine Überarbeitung des alten Jagdgesetzes in homöopathischen Dosen diesen Paradigmenwechsel nicht herbeiführen würde. Um es abschließend noch einmal auf den Punkt zu bringen, die Aufgabe, vor der wir in Brandenburg stehen, ist gewaltig: Noch immer müssen in Brandenburg etwa 500.000 Hektar Kiefernforste zu klimaangepassten Mischwäldern umgebaut werden. Das ist in der notwendigen Geschwindigkeit allein durch Pflanzungen nicht zu schaffen. Zurzeit werden jährlich 2.140 Hektar Forst in Mischwald umgewandelt. Bei dieser Geschwindigkeit würde es noch 234 Jahre dauern, bis das Umbauziel erreicht ist. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung zukünftig vermehrt auf natürliche Verjüngung setzen will. Allerdings wird die Verjüngung durch zu hohen Wildbestand verhindert. Dem kann durch eine Stärkung der Eigenverantwortung von Grundeigentümern – insbesondere bei der Jagdausübung – begegnet werden“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NABU Brandenburg
Lindenstraße 34
14467 Potsdam
Telefon: +49 (331) 20155-70
Telefax: +49 (331) 20155-77
http://www.brandenburg.nabu.de

Ansprechpartner:
Heidrun Schöning
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (331) 20155-73
E-Mail: presse@nabu-brandenburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel