Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige weiterhin besonders belastet. Deshalb wurden die Akuthilfen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ein weiteres Mal bis Ende Juni 2022 verlängert. Laut ARAG Experten gilt nach den Corona-bedingten Sonderregelungen unter anderem, dass eine Pflegebegutachtung auch weiterhin ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung möglich ist. Dazu genügt neben dem Einreichen aller nötigen Unterlagen eine telefonische oder digitale Befragung. Auch Beratungsgespräche können per Telefon oder Video-Call geführt werden. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt zunächst für 20 statt für zehn Arbeitstage bestehen. Die Sonderregelung soll ab 1. April in Kraft treten.

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