„Eine sehr gute Entscheidung“, nennt die Präsidentin des ZdK, Irme Stetter-Karp, die Einigung der EU-Staaten, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen. „Das ist zur jetzigen Stunde das oberste Gebot. Der Massen-Exodus, ausgelöst durch die russische Invasion, ist nicht mehr aufzuhalten. Wir müssen den Menschen helfen, die völlig unverschuldet Opfer eines ungerechten, völkerrechtswidrigen Krieges geworden sind“, so die Präsidentin weiter. 

Sie sei dankbar, dass Deutschland sich sehr aktiv für ukrainische Geflüchtete engagiere. „Ich freue mich aber auch sehr über die enorme Hilfsbereitschaft der osteuropäischen Länder. Explizit denke ich an Polen, wohin die meisten Menschen bislang geflüchtet sind. Das ist, denkt man an die Auseinandersetzungen um die Aufnahme von Geflüchteten in den letzten Jahren, eine so neue Qualität, dass ich das ganz besonders würdige.“ Allein in Polen sind dem dortigen Grenzschutz zufolge bisher mehr als 600 000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine angekommen.  

Der Schutz, auf den sich die EU-Kommission geeinigt hat, gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch um zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein langwieriges Asylverfahren ist dafür nicht nötig, jedoch besteht das Recht, einen Asylantrag zu stellen, weiter. Zugleich werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert.   

„Wir müssen uns darauf vorbereiten, Millionen Geflüchtete aufzunehmen“, sagt Marie von Manteuffel, Sprecherin des ZdK-Sachbereichs Europäische Zusammenarbeit und Migration. „Dieser Krieg hat bereits hunderttausende Menschen in die Flucht getrieben. Millionen werden sich gezwungen sehen, die Ukraine zu verlassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen vor der Aufgabe, alle aus der Ukraine Ankommenden aufzunehmen und ihnen Schutz zu bieten, und zwar inklusive der Menschen, die als Geflüchtete oder Migrant*innen in der Ukraine gelebt haben.“ Die Entscheidung der europäischen Innenminister*innen, die Richtlinie zum Vorübergehenden Schutz, die der Rat der EU im Jahr 2001 verabschiedet hatte (Richtlinie 2001/55/EG), wieder in Kraft zu setzen, komme spät, sei aber richtig. „Gleichzeitig müssen die Geflüchteten aus Afghanistan und Libyen ebenfalls Solidarität erfahren. Die prekäre internationale Sicherheitslage darf nicht nur mit einer Aufrüstungsspirale beantwortet werden“, ist Marie von Manteuffel überzeugt.

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