• Das Preismoratorium ist eins der Instrumente, die die Versorgungssicherheit gefährden
  • Absenkung der Mehrwertsteuer kann dazu führen, dass Generika-Hersteller in Rabattverträgen draufzahlen
  • Zwangsrabatt trifft mit Biosimilar-Unternehmen die falschen, denn sie sorgen jetzt schon für Einsparungen

Gestern wurde ein erster Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bekannt. Darin enthaltene Passagen betreffen auch die Generika- und Biosimilarunternehmen in Deutschland.

Dazu sagt Peter Stenico, Vorstandsvorsitzender von Pro Generika: „Die Entscheidung das Preismoratorium beizubehalten, finde ich fatal. Denn die Tatsache, dass die Preise für Arzneimittel auf dem Niveau von 2009 festgefroren sind, ist einer der Gründe, warum es immer wieder zu Engpässen kommt.“

Gleichzeitig warnt Stenico vor einem unbeabsichtigten Kollateralschaden, den die Absenkung der Mehrwertsteuer mit sich bringen könnte. Denn: „Einige Rabattverträge sind so gestaltet, dass Generikaunternehmen Rabattzahlungen an die Krankenkassen steuerlich geltend machen können. Sinkt nun die Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent, drohen den Unternehmen massive Mindereinnahmen durch eine entsprechend verringerte Steuererstattung. Dies wird dazu führen, dass Rabattverträge für die Unternehmen unwirtschaftlich werden können. Sie müssten dann ihre Lieferverpflichtung erfüllen und dabei sogar noch draufzahlen. Es gilt also sicherzustellen, dass dieser Fall nicht eintritt. “

Mit Blick auf Biosimilars – also Nachfolgepräparate ehemals patentgeschützter Biopharmazeutika –  sagt Stenico: „Auch beim Zwangsrabatt tritt ein Effekt ein, der vermutlich nicht beabsichtigt ist. Denn die Anhebung desselben trifft mit den Biosimilar-Unternehmen eindeutig die falschen. Biosimilars sorgen bereits jetzt dafür, dass mehr Patient:innen gut versorgt werden können, dabei aber die Kosten der Krankenkassen nicht steigen, sondern sinken. “

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