Landwirte stellen häufig erst durch eine spätere Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung fest, dass ihre Saisonkräfte die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte bei einem anderen Arbeitgeber bereits überschritten hatten. Sie müssen dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das ändert sich jetzt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft über einen Betrachtungszeitraum von mindestens vier Jahren bei einer Betriebsprüfung, ob Saisonarbeiter die jeweils geltenden […]
continue reading