Google hat für das Repertoire von Corint Media, das rund ein Drittel der deutschen Presseleistungsschutzrechte vereint, eine Zahlung von 3,2 Millionen Euro angeboten. Auf den gesamten Markt übertragen, würde Google damit rund 10 Millionen Euro für die deutschen Presseleistungsschutzrechte anbieten. Bei einem geschätzten Umsatz von 11,3 Mrd. Euro entspräche dies einem Lizenzsatz von 0,1 Prozent. Corint Media hatte als angemessene Vergütung von Google eine Zahlung in Höhe von 420 Millionen Euro gefordert.

Eine Lizenzierung der Nutzungen Googles ist auf dieser Basis unmöglich. Bei der Durchsetzung des Presseleistungschutzrechtes steht nun das laufende Verfahren des Bundeskartellamts gegen Alphabet und Google als Marktbeheherrscher im Fokus.

Google hat Corint Media ein Angebot über 3,2 Millionen Euro für die vertretenen Leistungsschutzrechte von 300 Presseveröffentlichungen vorgelegt. Umgerechnet auf die Gesamtheit der deutschen Presse, von der Corint Media rund ein Drittel vertritt, würde dies eine Zahlung in Höhe von nur 10 Millionen Euro für alle deutschen Presseleistungsschutzrechte bedeuten. Diesem Vorschlag steht ein Google-Umsatz in Deutschland im Jahr 2021 von rund 11,3 Mrd. Euro gegenüber.

Die angebotene Summe ist die erste Zahl, die Google als Zahlung für die von Corint Media vertretenen Rechte nennt. Google hatte den von Corint Media erstellten Lizenzvertrag über eine Zahlung von 420 Mio. Euro p.a. und schließlich auch eine Interimsvereinbarung abgelehnt. Diese sollte die andauernde Situation beenden, in der Google seit Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts im Juni 2021 rechtswidrig in das Presseleistungsschutzrecht eingreift, indem der Suchmaschinenkonzern Inhalte von Presseverlagen in seinen Angeboten nutzt, ohne diese Nutzung zu vergüten. Parallel dazu sollten Gerichte und Behörden im weiteren Verfahren über mögliche streitige Themen des Urheber-, sowie des Kartellrechts entscheiden.  

Die Lizenzsumme i.H.v. 420 Millionen hatte Corint Media auf Basis des für 2022 geschätzten Google-Umsatzes in Deutschland in einer Höhe von 12,4 Milliarden Euro und eines darauf angewendeten Prozentsatzes im unteren Bereich üblicher Vergütungssätze berechnet. Google will über Höhe und Bemessung der Zahlung allein entscheiden und lehnt im Fall kollektiver Rechtewahrnehmung die übliche Regelung, wonach den Rechteinhabern von den Nutzern ein Prozentsatz auf die im Jahresabschluss testierten Umsätze als angemessene Vergütung zu zahlen ist, ab. Dabei versucht Google, entscheidende geldwerte Vorteile außer Acht zu lassen, die das Unternehmen durch die Anzeige von Presseveröffentlichungen genießt. So werden Presseartikel u. a. genutzt, um die Interessen von Nutzern für targeted advertising auszuwerten. Außerdem erhalten Googles Produkte durch die Anzeige von Presseartikeln mit objektiven und nicht werbegetriebenen Inhalten eine hohe Glaubwürdigkeit und damit Attraktivität bei den Nutzern von Google.

Das Bundeskartellamt untersucht derzeit u.a. das Produkt Google News Showcase, das die Durchsetzung von Presseleistungsschutzrechten stark beeinträchtigt. Dazu der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt: „Parallel zu dem Verfahren zum Google News Showcase behalten wir die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts genau im Blick.“ Das Amt hatte bereits in einer Vorankündigung bekanntgegeben, dass es Showcase im Hinblick auf eine Selbstbevorzugung Googles bzw. eine Benachteiligung konkurrierender Angebote Dritter, untersucht. Eine Frist, bis zu welcher Marktteilnehmer die Vorschläge Googles zur Abhilfe dieser Bedenken bewerten konnten, ist am 8. Februar 2022 abgelaufen. Eine Entscheidung des Bundeskartellamts könnte den Markt für Presselizenzen neu ordnen und das Ungleichgewicht zwischen hunderten von nationalen Presseverlegern und dem globalen Marktbeherrscher Google in Teilen beheben. Der europäische und nationale Gesetzgeber hatte die rechtliche Grundlage für diesen Markt geschaffen, damit Verlage die Verluste durch die Disruption u.a. des Werbemarktes wenigstens teilweise abmildern können. Durch den Missbrauch der Marktmacht durch Google wird dieser Lizenzmarkt entscheidend beschädigt. Als bedeutender digitaler Distributionskanal legt Google aktuell Preise für das Presseleistungsschutzrecht widerspruchsfrei fest und übt durch schlechtere Darstellung solcher Presseveröffentlichungen, die nicht kooperationswillig gegenüber Google sind, weiteren Druck aus. Dieser Strategie folgt auch das aktuelle Angebot an Corint Media.

Christoph Schwennicke und Markus Runde, Geschäftsführer Corint Media: „Das Gegenangebot von Google über 3,2 Mio. Euro ist ein Schlag ins Gesicht für die Presse in Deutschland. Nachdem allein Google rund 40 Prozent der Werbeeinnahmen der deutschen Verleger „übernommen hat“, bietet es nun eine Zahlung im Promillebereich für die Nutzung der Presseleistungsschutzrechte an. Google hat 2021 – auch dank der Anzeige von Presseveröffentlichungen – insgesamt 11,3 Milliarden Euro in Deutschland umgesetzt. Google scheint mit Blick auf diese Zahlen an einer Einigung mit Corint Media-Verlegern nicht interessiert zu sein. Damit sind jetzt die zuständigen Behörden und Gerichte gefragt, diesen durch Dominanz zerrütteten Markt vom Kopf auf die Füße zu stellen. Auch der Gesetzgeber wird überprüfen müssen, wie mit globalen Konzernen umzugehen ist, die zwar in geordneten Rahmenbedingungen wirtschaften wollen, für die andererseits aber die Regeln des Rechts erkennbar nicht gelten sollen.“

Über die Corint Media GmbH

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Medien-gruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

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