Die Alleen Brandenburgs befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Der Bestand der Alleen an Bundes- und Landesstraßen ist zwischen 2006 und 2019 um ein Viertel zurückgegangen. Darüber hinaus weisen zahlreiche Bäume Schäden durch Trockenheit, Tausalz, Eingriffe im Wurzelbereich oder unsachgemäße Pflege auf.
Die im Jahr 2007 erarbeitete Alleenkonzeption sah ein mittelfristiges Konzept zum Erhalt der Alleen vor. Deren Kernanliegen war es, pro Jahr 30 Kilometer Alleen an Bundes- und Landesstraßen nachzupflanzen, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Fällungen. Wie die Alleenstatistiken des Landesbetriebs Straßenwesen zeigen, ist man seit 2013 jährlich weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurückgeblieben.
„Mit der aktuellen Evaluierung der Alleenkonzeption verbinden wir die Hoffnung, den stetigen Rückgang der Brandenburger Alleen aufzuhalten. Denn Alleen sind deutlich mehr als Schattenspender am Wegesrand, so Dr. Christian Reichel, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Sie bilden in den intensiv genutzten und großflächigen Agrarlandschaften ein Biotop-Netzwerk, welches auch seltenen und geschützten Arten Lebensstätte und Rückzugsraum bietet.“
Der Wert, den Alleen für die Artenvielfalt haben, konnte z. B. in einer alten Linden- und Eichenallee bei Potsdam gezeigt werden. Die im Jahr 2019 durch die Untere Naturschutzbehörde Potsdam-Mittelmark beauftragte Untersuchung zeigte, dass in dieser Allee allein 71 Rote-Liste-Käferarten, davon 26 bundes- und europaweit besonders und streng geschützte Arten, darunter der Heldbock, nachgewiesen werden konnten.
Aber auch innerstädtisch stellen Alleebäume letzte Strukturelemente und Ausbreitungskorridore mit hohem Potential für die Biodiversität dar. Der hohe Wert unserer Alleen für Artenerhalt, Biodiversität und Naturschutz muss als wesentliches Zielbild bei der Erstellung der Alleenkonzeption Berücksichtigung finden.
Wichtigster Baustein für den Erhalt unserer Alleen sind Nachpflanzungen. Daher fordert der NABU Brandenburg, die Anstrengungen und die gesetzlichen Festlegungen für Nachpflanzungen zu erhöhen.
„So läuft die im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz festgeschriebene Nachpflanzpflicht ins Leere, weil laut Brandenburgischem Straßengesetz für die Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen keine eigenständigen Genehmigungen erforderlich sind und daher keine Zuordnung von Nachpflanzpflichten zu den Fällungen erfolgt“, erläutert Manuela Brecht, Naturschutzreferentin des NABU Brandenburg. „Die Regelungen im Naturschutzrecht und im Straßenrecht müssen so harmonisiert werden, dass die Nachpflanzpflicht umsetzbar und kontrollierbar wird.“
„Außerdem muss der § 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, der den Alleenerhalt festlegt, zwingend Bestandteil von Planungen zu Straßenausbauten oder -instandsetzungen werden. Beim Ausbau von Straßen sind Planfeststellungsverfahren durchzuführen, die auch den Ankauf von Randstreifen für Alleenpflanzungen beinhalten können. Planungen müssen grundsätzlich unter der Prämisse, die Allee zu erhalten durchgeführt werden, statt Baufreiheit durch Fällung hunderter Alleebäume zu erreichen.“
Flächen für Nachpflanzungen können nicht nur auf Bundes- und Länderebene generiert werden. Auch kommunale Flächen müssen auf ihre Verfügbarkeit geprüft und Kommunen und Gemeinden bei der Begründung, Pflege und dem Erhalt der Allee unterstützt werden. Dafür, so der NABU Brandenburg, ist ein Alleefonds einzurichten und sollen Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume auch an Straßen anderer Kategorien in der Region vorgenommen werden können.
Die Alleenkonzeption muss weiterhin unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit fortgeschrieben werden, um Anforderungen und Vorschläge mit einfließen zu lassen. Weiterhin sollen nach Ansicht des NABU Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, sich aktiv um die Alleen in ihrer Gemeinde zu kümmern, beispielsweise durch Alleenpatenschaften.
Der NABU fordert ein Alleenkompetenzzentrum, in dem Straßen- und Umweltbehörden verschiedener Ebenen, Umwelt- und Verkehrsverbände, Kommunen und die Wissenschaft vertreten sind. Aufgabe des Zentrums soll es sein, die Umsetzung der Alleenkonzeption zu begleiten, fachliche Vorschläge zu Nachpflanzungen und zum Alleenschutz zu unterbreiten und Kommunen beim Alleenschutz zu beraten. Darüber sollen auch fachliche Qualifizierungen organisiert und durchgeführt werden. Dafür ist eine personelle Mindestausstattung vorzusehen.
Das Positionspapier des NABU Brandenburg zur Alleenkonzeption des Landes können sie hier einsehen: https://brandenburg.nabu.de/natur-und-landschaft/baumschutz/alleenschutz/10330.html
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