„Eine der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden mit Folgeschäden drohen“, rät GVI-Vorstand Jürgen Buck.
Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelöste Ziegel, sollte sie umgehend wieder geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden“, empfiehlt Jürgen Buck.
Weitere hilfreiche Tipps zum Verhalten nach einem Sturmschaden stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“, kostenlos zur Verfügung.
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