Auch wenn die Zahl der Personenschäden im Straßenverkehr so gering ist wie zuletzt 1951 (vgl. Pressemeldung des Statistischen Landesamts Hessen vom 23.2.22), so ist „Vision Zero“ (null Tote im Straßenverkehr) in Hessen nicht in Sicht. Gerade um die Sicherheit von allen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, ist es nicht gut bestellt. Wenn die Zahl der Verkehrstoten weiter gesunken ist, dann ist das u.a. auf zurückgegangenen Autoverkehr durch Corona zurückzuführen, aber auch darauf, auf welche Verkehrsteilnehmenden man seinen Blick richtet. Ein neues Framing ist an dieser Stelle überfällig.

In vielen Kommunen steigt der Anteil des Rad- und Fußverkehrs. Dies ist aus vielen Gründen wünschenswert. Doch steigt die Verkehrssicherheit bei dieser Gruppe der Verkehrsteilnehmenden nicht mit. Im Gegenteil. Sie verringerte sich zuletzt, etwa in Frankfurt am Main. Die Sicherheit für die vielen unterschiedlich Mobilen in dicht besiedelten Gebieten lässt sich nur durch die Senkungen von Geschwindigkeiten, gut einsehbaren Kreuzpunkten, breiten und getrennten Flächen für Zufußgehende, Radfahrende und Pkw-Nutzende erreichen. Solange Gehwege zur Hälfte als Parkflächen für Autos dienen dürfen, ist dies beispielsweise nicht der Fall. Es hängt also am Platz, den wir zur Verfügung stellen, wer sich mit wem und mit wie viel Abstand begegnen kann. Dieser Abstand ist – in Verbindung mit dem Tempo – entscheidend, ob „Vision Zero“ auch für Zufußgehende und Radfahrende erreichbar ist.

Die mangelnde Sicherheit im Fußverkehr geht im Übrigen besonders zulasten von Kindern und Senioren, die hier überrepräsentiert sind (vgl. Masterplan Mobilität Frankfurt). Auch Frauen sind gefährdeter als Männer, da sie am Tag mehr Wege zurücklegen.

Nicht zuletzt sollten die Spät- und Langzeitfolgen aller Verletzten untersucht und zukünftig in Statistiken berücksichtigt werden. Personen, die nach der 30-Tages-Frist an Unfallverletzungen sterben, werden beispielsweise nicht mehr als Verkehrstote gerechnet.

 

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