Rund 7 Mio. € hätten die BBU-Unternehmen in 2020 bei ihren etwa 30.000 Wiedervermietungen in bestehenden Wohngebäuden durch den Mietendeckel weniger eingenommen. Bei rund 175 Mio. € Gesamtmieteinnahmen nettokalt würde dies ein Verzicht von rund 4% ausmachen. Der Berliner Mieterverein hatte damals begrüßt, dass große Teile der BBU-Unternehmen keine Schattenmieten vereinbart hatten und somit auch nach Ende des Deckels keine Nachforderungen gestellt werden konnten.

„Unseriös ist, den Verzicht von 7 Mio. € in 2020 auf 20 Jahre hochzurechnen um dann auf eine Investitionskürzung von 700,- Mio. € zu kommen“, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Hier wird so getan, als würden in diesen 2020 abgeschlossen Mietverträgen binnen 20 Jahren keine nachholenden Mieterhöhungen durchgeführt. Das ist extrem unrealistisch“.

Genauso wenig nachvollziehbar ist, warum der Anstieg des – im Vergleich zu den Vorjahren – etwas geringeren gesamten Investitionsvolumens auf den Mietendeckel zurückzuführen sei. Immerhin stieg von 2020 auf 2021 das Investitionsvolumen bei massiven Baukostenanstieg um 4,4% an. „Für das Investitionsvolumen sind zahlreiche Indikatoren – wie zum Beispiel die Ankaufziele – von Bedeutung. Den etwas verringerten Anstieg dem Mietendeckel anzulasten, obwohl der Neubau vom Deckel gar nicht tangiert war und Modernisierungsmieterhöhungen ebenfalls zulässig waren, ist nicht sachgerecht. So lag in Brandenburg z.B. das Investitionsvolumen in 2019 und 2020 deutlich niedriger als 2018, auch ohne Mietendeckel.

Erstaunlich aber aus Sicht des Mietervereins natürlich erfreulich, dass die Einstiegsmieten bei Erstvermietung nicht weiter angestiegen sind sondern moderat sanken. Im Hinblick auf den auch vom BBU kritisierten Baukostenanstieg erscheint die sinkende Einstiegsmiete allerdings nicht nachvollziehbar. Möglicherweise liegt die Ursache auch am höheren Anteil von bezugsfertig gewordenen Sozialwohnungen.

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