Auf dem Weg zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist damit schon ein Schritt in die richtige Richtung getan, aber es gibt noch Steigerungspotential. So wurde nur ein Bruchteil (1,9 %) der Geräte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Und auch bei der Menge der zurückgegebenen Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist noch Luft nach oben. Damit zukünftig noch mehr Geräte richtig gesammelt werden, wurden mit dem ElektroG3 die Rückgabemöglichkeiten von E-Schrott für den Bürger weiter vereinfacht. So müssen ab dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m2 verfügen, Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Weitere Vereinfachungen gibt es auch bei der Altgeräterückgabe im Online-Handel (mehr Informationen unter: www.e-schrott-entsorgen.org).
Um die Bevölkerung über das wichtige Thema der korrekten E-Schrott-Entsorgung aufzuklären und die verschiedenen Entsorgungswege aufzuzeigen, informiert die stiftung elektro-altgeräte register mit der Aufklärungskampagne Plan E auf verschiedenen Media-Kanälen. So konnten mit der aktuellen Kampagne „Lass los – auch wenn es wehtut“ seit November 2021 über 650 Mio. Kontakte generiert werden.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
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90411 Nürnberg
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