Die Freude über das neue Eigenheim währte nicht lange. Dafür sorgte ein nicht sehr umgänglicher Nachbar. Er ärgerte das zugezogene Ehepaar, wo es nur ging, indem er nachts an die Hauswand klopfte, verbale Beleidigungen aussprach und ihnen sogar mit seiner Pistole drohte. Nachdem er dem Hausherrn sogar mit einem Beil hinterherlief und drohte, ihn zu erschlagen, hatte das Ehepaar genug und zog um in ein neues Eigenheim. Die Kosten beispielsweise für Makler, Grunderwerbssteuer und Umzug von über 100.000 Euro sollte der amoklaufende Nachbar als Schadensersatz übernehmen. Denn schließlich war er der Grund für den Verkauf der Immobilie und die Flucht in ein neues Haus. Nach Auskunft der ARAG Experten mussten sie allerdings mit weniger als der Hälfte, nämlich 44.000 Euro vorliebnehmen. Die Richter erkannten zwar grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aufgrund von Bedrohung und Nachstellung (Stalking) an. Doch der umfasste lediglich die Kosten, die für die „Wiederherstellung des verloren gegangenen persönlichen Sicherheitsgefühls“ nötig gewesen sind, also Umzugskosten und Nebenkosten für den Erwerb des neuen Eigenheims. Die Wertminderung des übereilten Hausverkaufs und die Maklerprovision sind als so genannte Vermögensfolgeschäden nicht ausgleichspflichtig (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 10 U 6/20).

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