Für Privatkundinnen und -kunden ist der Handel mit Finanzprodukten, die mit einer Nachschusspflicht verbunden sind, aus Sicht der BaFin mit erheblichen Risiken verbunden. In hoch-volatilen Marktsituationen können diese Produkte unbegrenzte Verluste nach sich ziehen. Reicht das eingesetzte Kapital eines Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür eintreten. Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten.
Nach ihrem Retail-Verbot für CFD mit Nachschusspflichten beobachtet die BaFin aktuell, dass Anbieter verstärkt Futures mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten. Derzeit kommen zudem vermehrt Mini- und Micro-Future-Produkte mit Nachschusspflichten auf den Markt. Diese richten sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger. Die BaFin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFD auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben.
Die Aufsicht kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, um Kleinanleger zu schützen (Art. 42 Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR). Den Entwurf ihrer Produktinterventionsmaßnahme hat die BaFin heute veröffentlicht. Bis zum 17. März 2022 besteht Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Futures
Futures sind unbedingte Terminkontrakte, die an Terminbörsen gehandelt werden. Sie verpflichten beide Vertragspartner, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Kontraktgegenstand) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und Zeitpunkt zu liefern (Short-Position) oder abzunehmen (Long-Position). Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen ihrer Liefer- bzw. Abnahme- und Zahlungs-verpflichtung nachkommen. Das Verlustpotenzial ist bei Long-Futures auf die Höhe des Futures (Kontraktwert) begrenzt, bei Short-Positionen jedoch in der Höhe unbegrenzt. Kleinanleger können Futures nicht unmittelbar an einer Terminbörse handeln, sondern lediglich über Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
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