"Das Gebäudereiniger-Handwerk hat sich in der Debatte um gesetzliche Lohnuntergrenzen ordnungspolitisch von Beginn an für einen bundeseinheitlichen Mindestlohn ausgesprochen – allerdings unter der Prämisse klarer Spielregeln und eines eindeutigen Mandats einer unabhängigen Kommission.
Der heutige Kabinettsbeschluss weicht von diesen Spielregeln bedauerlicherweise ab, die sich die Politik mit Union und SPD in der Bundesregierung 2014 selbst gegeben hat. Dass politische Mandatsträger und nicht die Mindestlohnkommission den gesetzlichen Mindestlohn festlegen, ist eine zutiefst schädliche Zäsur für die Tarifautonomie in Deutschland.
Fatal ist zudem der Vertrauensverlust: denn, wenn die Politik einmal politische Mindestlöhne beschließt, besteht die Gefahr, dass wir diesen Überbietungswettbewerb künftig alle vier Jahre vor der Bundestagswahl wieder erleben."
Zur Information: Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk zurzeit 18 Prozent über gesetzlichem Mindestlohn
Die Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk heben sich mit zurzeit 11,55 Euro deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro ab. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent.
Für 2023 hatten die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bereits einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn von 12 Euro beschlossen. Aufgrund des politischen Eingriffs der Ampel-Regierung muss nun im Gebäudereiniger-Handwerk das bewährte tarifliche Mindestlohnsystem überdacht werden.
Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner knapp 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.
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