Eine Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung ist bürokratiearm, kosteneffizient und rechtssicher machbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die auftraggebenden Organisationen Klima-Allianz Deutschland, Deutscher Naturschutzring, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Germanwatch, Institut für Kirche und Gesellschaft der evangelischen Kirche von Westfalen und WWF Deutschland drängen nun auf eine zeitnahe Einführung.

Die Bundesregierung kündigt in ihrem Koalitionsvertrag ein „Klimageld“ als sozialen Ausgleichsmechanismus zur CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr an. Der Zeithorizont zur Einführung des Instruments und die genaue Ausgestaltung bleiben jedoch vage. Ein breites Bündnis aus Klima-, Umwelt- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften und Kirchen drängt nun auf die zeitnahe Einführung einer Pro-Kopf-Rückverteilung: „Es gibt nichts, was gegen die Einführung der Klimaprämie spricht. Im Gegenteil: Für eine sozial-ökologisch gerechte Politik ist sie ein wirksames, faires und vergleichsweise einfaches Mittel. Mit einer Klimaprämie kann die CO2-Bepreisung zu einem wirksamen und sozial gerechten Instrument für den Klimaschutz weiterentwickelt werden. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind machbar. Die Ampel-Regierung muss jetzt handeln“, sagte Antje von Broock, Geschäftsführerin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Studie wurde heute auf einer Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. 

Die verwaltungswissenschaftliche und rechtliche Studie zeigt erstmals auf, wie die Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung bürokratiearm, kosteneffizient, rechtssicher sowie datenschutzkonform gelingen kann und entkräftet damit rechtliche und finanzielle Bedenken. Grundlage des Konzepts ist die Integration der Klimaprämie im „Huckepackverfahren“ in bereits bestehende Zahlungswege, wie etwa die Lohnsteuererstattung, die Grundsicherung, die Zahlung von Rentenleistungen oder das Kindergeld. Dafür sieht die Studie die Einrichtung eines digitalen „Klimaprämien-Registers“ beim Bundeszentralamt für Steuern vor, welches mithilfe der Steuer-ID die Erfassung sicherstellt. „Die Mehrzahl der Berechtigten kann ‚automatisch‘ ohne eigenes Antragsverfahren identifiziert und in das Klimaprämien-Register eingetragen werden“, heißt es in der Studie. 

Das Modell der Klimaprämie sieht vor, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Haushalte zurückgegeben werden. Jede Person erhält denselben Betrag. Da Menschen mit unteren und mittleren Einkommen statistisch einen geringeren CO2-Fußabdruck haben, werden sie durch die Klimaprämie stärker finanziell entlastet. Gleichzeitig fördert der steigende CO2-Preis den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel und Heizungen. Die Klimaprämie ist aktuell das überzeugendste Modell, das bei steigenden CO2-Preisen einkommensschwache Haushalte zuverlässig entlastet. Die bisherigen sozialen Ausgleichsmaßnahmen der Bundesregierung stellen dies nicht ausreichend sicher. 

Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), machte auf die Bedeutung der Klimaprämie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufmerksam: „Ein spürbarer CO2-Preis schafft starke Anreize zur Minderung der Treibhausgasemissionen, gleichzeitig belastet er ohne Ausgleich ärmere Haushalte überproportional. Wir unterstützen daher die Einführung einer Klimaprämie, weil sie ökologisch und fair ist. Insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen und Familien werden von der Rückerstattung der CO2-Bepreisung profitieren. Die Klimaprämie ist daher ein wichtiges Instrument für eine sozial gerechte Gestaltung des Klimaschutzes in Deutschland.”

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte: „Mit einer Pro-Kopf Rückerstattung kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen spürbar entlastet werden und die CO2-Bepreisung sozial gerecht wirkt. Wir erwarten von Bundeskanzler Olaf Scholz, Klimaminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner, dass sie ihr geteiltes Wahlkampfversprechen zeitnah einlösen und notwendige klimapolitische Maßnahmen auf ein stabiles soziales Fundament stellen.”

Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Preise für fossile Energien weisen die Organisationen darauf hin, dass der CO2-Preis dazu nur sehr geringfügig beiträgt. Es sind nicht Klimaschutzmaßnahmen, die die Preise treiben, sondern die Abhängigkeit von fossilen Energien.

Hinweise:

Die Studie „Rechtliche und verwaltungsorganisatorische Möglichkeiten einer Klimaprämie” von Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, können Sie hier herunterladen

In einer gemeinsamen Erklärung vom heutigen Tage unterstützt ein breites Bündnis aus Sozial-, Umwelt- und Klimaverbänden die Forderung nach einer zeitnahen Einführung der Klimaprämie. Die Erklärung finden Sie hier.

Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021 hatten alle drei nun regierenden Ampel-Parteien die Einführung einer Pro-Kopf-Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung versprochen. Die SPD sprach von einem “Pro-Kopf-Bonus” (SPD-Wahlprogramm, S. 10), die Grünen nannten es “Energiegeld” (Grünen-Wahlprogramm, S. 20), bei der FDP hieß es “Klimadividende” (FDP-Wahlprogramm, S. 46). 

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