Zum heute durch die Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes erklärt der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Dr. Dirk Jandura:

„Die Verlängerung bis Ende Juni dieses Jahres begrüße ich sehr. Viele vor allem mittelständische Unternehmen haben sich noch nicht vollständig von den Folgen der andauernden Corona-Pandemie erholt. Die Ampel-Parteien entlasten damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die auch den Groß- und Außenhandel prägen. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls für die 3 Monate zu verlängern. Alles andere bedeutet nur unnötigen bürokratischen Aufwand für Staat und Unternehmen. Das braucht keiner von beiden.“

Die bisherigen Sonderregelungen zur Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und nach § 421c des Dritten Buches Sozialgesetzbuch laufen Ende März 2022 aus. Sie sollen nun, so die Vorstellung der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Die übrigen Sonderregelungen (Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einbeziehung der Leiharbeit) sollen am 31. März 2022 auslaufen.

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