Beim Zensus wird in allen Städten und Gemeinden in Deutschland ermittelt, wie viele Menschen dort leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der Zensus bereits 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr verschoben.
Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jeder Einwohner einzeln befragt werden. Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen. Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit.
Diese Befragungen vor Ort führen sogenannte Erhebungsbeauftragte durch. Für den Zensus 2022 sucht der Vogelsbergkreis nun nebenberufliche Interviewer. Die befragen eigenverantwortlich eine feste Anzahl von Haushalten im Umfeld des eigenen Wohnortes. Die Arbeitszeit kann dabei flexibel eingeteilt werden.
Für jeden befragten Haushalt erhält der Interviewer eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Voraussetzung: Man muss 18 Jahre alt sein, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und man sollte verantwortungsbewusst, kontaktfreudig und mobil sein.
Interesse geweckt? Dann schnell anmelden – und zwar bis spätestens 18. Februar über das Online-Formular (auf der Startseite des Vogelsbergkreises Zensus 2022 anklicken), zensus2022@vogelsbergkreis.de oder telefonisch unter 06641/977-2022 anzumelden.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
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