• Die Verbraucherzentrale informiert in zwei Web-Seminaren zu den Themen Elternunterhalt und Weg zum Pflegegrad.
  • Kinder können zum Elternunterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden, wenn das Geld der Eltern nicht ausreicht, um die Kosten für das Heim oder den Pflegedienst selbst zu zahlen.
  • Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Doch Pflege im Alter ist teuer. Wenn Pflegeversicherungen, Rente und Vermögen die Kosten nicht abdecken, sind die nächsten Angehörigen gefordert. Oft heißt es dann: Kinder haften für ihre Eltern.

In vielen Fällen übernimmt der Nachwuchs die Verantwortung freiwillig und regelt die Pflege der Eltern. Oder die Eltern treffen frühzeitig Vorkehrungen für den Fall der Fälle, etwa indem sie ihr Haus verkaufen und in Einrichtungen für altengerechtes Wohnen umziehen. Dennoch gibt es auch viele Fälle, in denen das Sozialamt klären muss, wer für den Unterhalt eines Pflegebedürftigen aufkommen muss.

Im Web-Seminar Elternunterhalt erklärt Silke Lachenmaier, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale, wann Kinder Elternunterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, wie der Unterhaltsanspruch berechnet wird und was es sonst zu beachten gilt.

Das Web-Seminar findet am Dienstag, den 22. Februar um 18 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um den Weg zum Pflegegrad geht es in einem zweiten Online-Seminar. Wer Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad beantragen. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen.

Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale, Gisela Rohmann, erläutert den Weg zum Pflegegrad von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse.

Das Web-Seminar „Der Weg zum Pflegegrad“ findet am Mittwoch, den 9. März um 17.00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung 
Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für die Seminare anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 19 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorstand ist Ulrike von der Lühe. v

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

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