Für die Erwin Hymer Group SE fängt das Jahr 2022 denkbar ungünstig an. Nachdem das Unternehmen im Herbst 2021 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020/2021 noch einen Rekordumsatz von 2,7 Milliarden Euro bei rund 65.000 ausgelieferten Fahrzeugen vermelden konnte, sind nun negative Schlagzeilen aufgetaucht, die diese Zahlen zu trüben scheinen. Wie der SWR berichtete, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Geschäftsräume des Unternehmens, weil der Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben bei dem Verkauf von Fahrzeugen im Raum stehe. „Betroffene Erwerber von Fahrzeugen der Erwin Hymer Group SE sollten diese Vorgänge ernst nehmen und die weitere Entwicklung genau verfolgen“, mahnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Hymer ist bereits im Zusammenhang mit dem Fiat Ducato Abgasskandal von negativen Schlagzeilen betroffen. Hier stehen Manipulationsvorwürfe gegen den Hersteller der Basisfahrzeuge im Raum, die aktuell Gegenstand von Prüfungen des KBA sind. Dass nunmehr zusätzlich der Verdacht von Manipulationen bei den Gewichtsangaben der Hymer Fahrzeuge die Staatsanwaltschaft beschäftigt, macht die Sache nicht besser. Nach Medienberichten des SWR fanden Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei der Erwin Hymer Group SE statt. Aktuell laufen die Ermittlungen, wobei deren Ergebnis noch völlig offen ist. „Gleichwohl könnte dies für Erwerber zu einem ernsthaften Problem werden. Denn sollte sich bestätigen, dass bei den Gewichtsangaben getrickst wurde, dürfte dies bedeuten, dass viele Fahrzeuge mit dem vorhandenen Führerscheinen nicht mehr gefahren werden dürfen“, meint Rechtsanwalt Mirko Göpfert.

Viele Fahrzeuge der Erwin Hymer Group SE wurden in der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht veräußert. Diese Fahrzeuge können mit dem Führerschein der Klasse B im Straßenverkehr bewegt werden. Sollte sich der Manipulationsverdacht bestätigen, bräuchten Fahrer eines solchen Fahrzeugs aber mindestens die Führerscheinklasse C1. „Wer dann nicht über den passenden Führerschein verfügt, hat schnell das Problem, sein Wohnmobil nicht mehr fahren zu dürfen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschutzanwälte der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner.

Natürlich stellt sich dann die Frage, wer für den entstehenden Schaden aufkommt und wie dieser abzuwickeln ist. Es kommen verschiedene Ansprüche in Betracht; einerseits zunächst auf Auskunft, andererseits aber auch auf Minderung, Rückabwicklung oder Aufwendungsersatz, je nach dem, wofür sich ein Betroffener entscheidet. Erwerber von Hymer Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen sollten daher fachkundigen Rat in Anspruch nehmen und dabei auch berücksichtigen, dass gegebenenfalls bereits Fristen laufen, die einzuhalten sind. Nur durch eine schnelle und konsequente Handlung im Einzelfall sichern sich Betroffene daher alle Rechte und Ansprüche. Einfach mal abwarten, was passiert, kann schnell zum Rechtsverlust beitragen und ist nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte oft kein guter Ratgeber.

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Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

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