Die neuen Vergabekompetenzstellen in Hessen sollen Verfahren effizient und rechtssicher machen und für Bieter eine neue Anlaufstelle sein.

Im Zuge des neuen hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes, das seit dem 1. September 2021 in Kraft ist, hat der Gesetzgeber auch sogenannte Vergabekompetenzstellen geschaffen. Sie beraten öffentliche Auftraggeber als Unterstützung für effiziente und rechtssichere Vergabeverfahren, sollen aber auch die Rechte der Unternehmen stärken.

Angesiedelt sind die Vergabekompetenzstellen bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und den Regierungspräsidien. Bei Aufträgen ab bestimmten Wertgrenzen – im Baubereich 250.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungen 50.000 Euro – fungieren die Mitarbeiter dort auch als Beschwerdestelle für Bewerber und Bieter.

Wer etwas zu beanstanden hat, muss jedoch einen vorgegebenen Beschwerdeweg einhalten. Das bedeutet allem voran, dass er den zu beklagenden Verstoß zuvor bei dem öffentlichen Auftraggeber gerügt, dieser aber keine Abhilfe geschaffen hat.

Die Vergabekompetenzstellen nehmen auch die Aufgabe der Nachprüfungsstelle und VOB-Stelle wahr. Zwei Vergabekammern sind weiterhin für Nachprüfungsverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zuständig.

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