Das Land NRW erarbeitet zurzeit eine Wolfsverordnung für NRW. Nach dem Vorbild der niedersächsischen Wolfsverordnung, sollen problematische Wölfe zukünftig leichter entnommen, sprich getötet werden können. In ihrer kürzlich vorgelegten gemeinsamen Stellungnahme lehnen die drei in NRW anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) die im Entwurf vorgelegte Wolfsverordnung für NRW ab. Für den Umgang mit dem Wolf gebe es genügend Regelungen, die auch schon heute die Tötung eines Wolfes ermöglichen. Ein landesweites Problem mit Wölfen existiere in NRW aber nicht.

„Eine Verordnung zum Wolf, die zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit schafft und mit EU- und Bundesrecht konform ist, wäre grundsätzlich zu begrüßen. Der vorliegende Entwurf in dieser Form ist dies jedoch nicht und produziert nur zusätzliche Bürokratie“, erklärte Christian Chwallek, stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW, heute in Düsseldorf. Weder helfe er den Nutztierhaltern und -halterinnen noch löse er die vorrangig in einem Wolfsgebiet existierenden Probleme. „Der Vorstoß zum jetzigen Zeitpunkt wirft aber ein Schlaglicht auf die gesamte Naturschutzpolitik der Landesregierung. So wie zuletzt die Ablehnung der Volksinitiative Artenvielfalt, zeigt auch diese Initiative, dass die Landesregierung ihrer Verpflichtung, die Biologische Vielfalt inklusive des Wolfes zu erhalten und zu schützen, nicht ausreichend nachkommt“, so Chwallek weiter.

„Besonders gravierend ist, dass der aktuelle Entwurf der Wolfsverordnung für NRW keinerlei Hinweise auf die Notwendigkeit eines wolfsabweisenden Herdenschutzes enthält. Die flächendeckende Umsetzung und Etablierung wirksamer Herdenschutzmaßnahmen ist aber Grundvoraussetzung und entscheidende Stellschraube für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung“, so der Vorsitzende des BUND, Holger Sticht. Davon sei man in den NRW-Wolfsgebieten aber noch weit entfernt. Sticht: „Statt überflüssige Verordnungen zu erlassen, wäre es zielführender, das Umweltministerium würde längst überfällige Entscheidungen treffen, wie etwa die Finanzierung des Arbeitsmehraufwandes, der beim Aufstellen und dem Unterhalt wolfsabweisender Zäune entsteht, die Ausweitung der Förderrichtlinie Wolf auch auf Gebiete außerhalb der eigentlichen Wolfsgebiete und die Unterstützung von Pferdehaltern und -halterinnen. Dies würde Weidetierhaltern und -halterinnen erleichtern, ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um ihre Tiere gegen Beutegreifer zu sichern.“

Die Naturschutzverbände schlagen vor, den Wolfmanagementplan unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme und unter Beteiligung der Naturschutzverbände zu überarbeiten, und Regelungen vor allem zur Verscheuchung und Vergrämung aus dem Entwurf der Wolfsverordnung hier aufzunehmen. Denn auch die derzeitige Fassung des nordrhein-westfälischen Wolfsmanagementplans wurde in einem intensiven Dialogprozess zusammen mit Landwirtschaft-, Tierhaltungs- und Naturschutzverbänden erarbeitet.

„Mit aller Deutlichkeit weisen wir zudem darauf hin, dass eine Ausnahme von den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Entnahme von Wölfen immer eine Einzelfallentscheidung bleiben muss“, ergänzt Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Diese bedürfe einer intensiven Prüfung sämtlicher Sachverhalte. Erst bei Vorlage einer eindeutigen Bewertung und nach Ausschöpfen sämtlicher Alternativen dürfe es zu einer Ausnahmeregelung für einen einzelnen und individualisierten Wolf kommen.

Die ausführliche Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU, NABU NRW zum Entwurf einer Wolfsverordnung für NRW finden Sie unter …

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