Basel hat entschieden: Primaten sollen keine Grundrechte erhalten. Die Primateninitiative wurde mit rund 75% deutlich abgelehnt. Den Zolli freuts! Auch weiterhin werden ausgebildete Biologinnen, Veterinärmediziner und Tierpflegende Verantwortung für die Zolli-Affen übernehmen und ihnen – wie allen anderen Zootieren auch – den bestmöglichen Schutz garantieren. Genauso sieht es das eidgenössische Tierschutzgesetz vor.

Laut Sentience Politics hätte der heutige Abstimmungssonntag in Basel in die Geschichte eingehen sollen. Dann nämlich, wenn den Primaten des Kantons Basel-Stadt das Recht auf Leben sowie das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit garantiert worden wäre – mit entsprechender Verankerung dieser Grundrechte in der Basler Kantonsverfassung. Gelungen ist das nicht: Das Basler Stimmvolk hat entschieden, den Primaten im Besitz der öffentlichen Hand keine Grundrechte zu gewähren. Erstaunlich ist das nicht; schliesslich hält der Stadtkanton gar keine Affen. Nur im Zoo Basel und im Tierpark Lange Erlen leben Affen auf städtischem Boden. Und diese waren mal mehr, mal weniger von der Initiative betroffen. So genau wusste das niemand. Immer wieder war von einer «indirekten Drittwirkung» auf privat gehaltene Affen die Rede. Wie diese jedoch genau ausgesehen hätte, blieb unbeantwortet. Zu vieles war im Initiativtext nicht formuliert.

Kein Zolli ohne Affen

Der Zoo Basel freut sich, dass die Baslerinnen und Basler für «ihren» Zolli und seine Affen gestimmt haben. Denn längerfristig hätte eine Annahme der Initiative durchaus dazu führen können, dass der Zolli keine Affen mehr hätte halten können. Und das wäre mit Blick auf die internationalen Artenschutzbemühungen tragisch gewesen: 60% aller Affenarten in der Natur sind bedroht und 75% haben rückläufige Populationen. Um sicherzustellen, dass der Planet Erde in Zukunft nicht weitere Affenarten verliert, koordinieren Zoos weltweite Erhaltungszuchtprogramme. Sie bauen sogenannte Reservepopulationen auf, um einen möglichst breiten Genpool zu erhalten. So können Tiere bei Bedarf ausgewildert und in ihrer Heimat wieder angesiedelt werden. So geschehen bei den Goldgelben Löwenäffchen, die dank des Engagements der Zoos auf der roten Liste der International Union for Conservation of Nature (IUCN) eine Stufe nach unten gerutscht sind. Sie gelten heute als «stark gefährdet», nicht mehr als «vom Aussterben bedroht».

Ein Blick in die Zukunft

Gemeinsam mit zooschweiz, dem Verein wissenschaftlich geleiteter zoologischer Gärten der Schweiz, und dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), dem 71 Zoos in Deutschland, Österreich, Spanien und in der Schweiz angehören, ist der Zoo Basel überzeugt, dass echter Tierschutz nichts mit Grundrechten zu tun hat. Der Zoo Basel verfügt über Experten – ausgebildete Biologinnen, Veterinärmediziner und Tierpflegende –, die zu jeder Zeit im Sinne des Wohlergehens der Tiere entscheiden. Dabei stützen sie sich nicht nur auf ihr Wissen und ihre Erfahrung, sondern auch auf das sehr strenge eidgenössische Tierschutzgesetz respektive seine Verordnung. Das kantonale Veterinäramt Basel-Stadt kontrolliert regelmässig, ob die Vorschriften im Zolli eingehalten werden. Diese Kontrollen bilden die Basis für die Erteilung der gewerblichen Wildtierhaltebewilligung. «Wir befinden uns also nicht in einem ‹rechtsleeren› Raum. Wir können nicht einfach machen, was wir wollen», sagt Zoo-Direktor Olivier Pagan. «Auch in Zukunft werden wir die Verantwortung für die Tiere in unserer Obhut übernehmen und alles daransetzen, sie bestmöglich zu schützen und zu betreuen. Das ist es, was sie verdienen und brauchen. Danke, Basel!»

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