Wie transparent sind die Berechnungen der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen? Bekommen die Kunden bei der Abrechnung zu wenig ausbezahlt? Dazu gab es bisher mehr Fragen als Antworten. Doch welche Maßnahmen können Betroffene ergreifen, um den ihnen zustehenden Teil dieser Bewertungsreserven noch erhalten, auch wenn die Lebensversicherung schon ausbezahlt wurde? Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.  

Aufgedeckt wurden die Berechnungsfehler durch Recherche der Verbraucherzentrale Hamburg. So kam beispielsweise heraus, dass Kunden der Lebensversicherer R+V und Condor über Jahre hinweg zu wenig Geld aus den Bewertungsreserven erhielten. Die nachträglichen Auszahlungen summierten sich auf einige hundert Euro. Und im besten Falle könnten diese Summen auch im vierstelligen Bereich liegen. Es lohnt sich also für Verbraucher, die eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, genau auf die Abrechnung zu schauen und ggf. Nachforderungen bezüglich der Bewertungsreserven zu fordern.  

Wie viele Berechnungsfehler bei den Bewertungsreserven vorliegen, ist schwer abzuschätzen. Wer als Kunde auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf jeden Fall Einspruch erheben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dazu einen Musterbrief entwickelt, der zum kostenlosen Download bereitgestellt wird. Möglich ist dies bei Lebensversicherungskunden, deren Verträge 2014 ausgelaufen oder gekündigt wurden. Denn die Beteiligung an den Bewertungsreserven wurden 2014 durch das Lebensversicherungsreformgesetz neu geregelt.  

Weitere Infos zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer inkl. Musterbriefe stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter dem Stichwort „Bewertungsreserven“ kostenlos zur Verfügung.  

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