Aus Mietersicht ist der Geldumsatz beim Handel mit bestehenden Mietwohn- bzw. Wohn-/Geschäftshäusern besonders besorgniserregend. Die Anzahl der Kauffälle stieg bei den Mietwohnhäusern um 11%. Bei um 6% reduzierter Fläche erhöhte sich der Geldumsatz um 17%. Bei den Wohn- und Geschäftshäusern stieg die Zahl der Kauffälle um 5%, bei 17%igem Flächenanstieg erhöhte sich der Geldumsatz sogar um 36%.
„Die negativen Folgewirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Mietendeckel sind offenkundig, das bestätigt auch der Gutachterausschuss“, erklärte Wild.
„Wir brauchen jetzt nach dem Ende des Mietendeckels für Mieter endlich einen neuen wirksamen Schutz vor Mietsteigerungen und Überforderungen bei neuen Mietverträgen“. Während in 2020 unter dem Mietendeckel trotz „Schattenmieten“ die Mieten bei Wiedervermietung um 2,7% sanken, erhöhten sie sich in 2021 nach dem Mietendeckelaus um 6,8%.
„Der Bundesgesetzgeber ist jetzt am Zug“, forderte Wild. „Die Koalitionsvereinbarung der Ampel ist absolut unzureichend. In einem ersten Schritt muss die Bundesregierung zur Bekämpfung der Mietpreisüberhöhung den Beschluss des Bundesrats zur Verbesserung des Wirtschaftsstrafgesetzes aufnehmen“. Nach Auffassung des Mietervereins sollten alle Mieten bei 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt werden.
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