Auch wenn der Bund der Ehe nicht immer hält: Die Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich bleiben bestehen, und zwar bis ans Lebensende. Das gilt sogar bei einer erneuten Heirat, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Zerbricht eine Ehe, werden bei der Scheidung die Rentenansprüche ausgeglichen: Jede Partei gibt die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an die andere ab. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Abhängig vom Berufsleben der Ex-Eheleute ergibt sich daraus für jede Seite entweder ein Plus oder ein Minus. Und das hat grundsätzlich ein Leben lang Bestand – auch für Geschiedene, die erneut heiraten.

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