• Aktuelle Einreichfrist: 1. März 2022
  • 100.000 Euro für die Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmen 
  • 103 Stipendien und 52 realisierte Projekte seit 2002

Zum 21. Mal vergibt die Film- und Medienstiftung NRW das Gerd Ruge Stipendium. Der Namensgeber und Schirmherr Gerd Ruge, der im Oktober 2021 im Alter von 93 Jahren verstarb, begleitete das Stipendium von Beginn an. 2002 ins Leben gerufen, ermöglicht das mit einer Fördersumme von bis zu 100.000 Euro deutschlandweit einzigartige Stipendium jungen Filmemacher:innen die Entwicklung und Vorbereitung eines Kino-Dokumentarfilms innerhalb von 18 Monaten. 

„Das Gerd Ruge Stipendium ist uns von Beginn an ein wichtiges Anliegen. Mit seiner Unterstützung sind Filme entstanden, die politische, gesellschaftliche und auch persönliche Themen auf die Kinoleinwand gebracht haben,“ so Petra Müller, Geschäftsführerin Film- und Medienstiftung NRW. „Unser Dank gilt Gerd Ruge für die wunderbare Zusammenarbeit und sein langjähriges Engagement für den Dokumentarfilm. Umso mehr ist es uns eine Ehre und Verpflichtung, das Stipendium in seinem Andenken fortzuführen. Wir freuen uns sehr auf die neuen Antragsteller:innen und ihre Projekte!“

Die Einreichfrist für das Gerd Ruge Stipendium ist der 1. März 2022

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis spätestens 1. März 2022 in der Film- und Medienstiftung NRW eingegangen sein. Die Anträge sollten u. a. ein Treatment, einen Kostenplan, eine Vita sowie eine Filmographie der Antragsstellenden enthalten. Voraussetzung für die Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin Susanna Felgener (susannafelgener@filmstiftung.de).

Alle Informationen und die Antragsunterlagen, die auch in digitaler Form übermittelt werden müssen, sowie das Merkblatt zur Antragstellung sind unter www.filmstiftung.de abrufbar. 

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