Die aktuelle 30. Coronaverordnung vom 21. Januar des Bremer Senats sieht eine Reduzierung der Platzkapazität auf maximal 250 Personen in der Glocke vor. Diese Maßnahme betrifft konkret auch das 6. Philharmonische Konzert der Bremer Philharmoniker, das am kommenden Sonntag und Montag auf dem Spielplan des Orchesters steht. Für beide Konzerte wurden in den vergangenen Wochen unter der Prämisse der bis dahin gültigen Verordnung, die eine Belegung von 50% der Plätze in der Glocke erlaubte, bereits mehr als doppelt so viele Karten im Rahmen des gerade erst zum Jahresbeginn wieder reaktivierten Abonnements sowie als Einzeltickets verkauft. „Doch mit der jetzigen Verordnung wurden sehr kurzfristig Parameter verschoben. So stehen wir plötzlich vor einer daraus resultierenden massiven Überbuchung und vor dem Dilemma, entweder mehr als die Hälfte unseres Publikums auszuladen oder ein sehr gut gebuchtes Konzert abzusagen“, so Intendant Christian Kötter-Lixfeld. „Es gibt für uns keine Kriterien, die für eine gerechte Entscheidung, wer kommen darf und wer nicht, anwendbar wären. Wir möchten weder das Vertrauen unserer langjährigen Abonnent:innen verletzen noch spontane Einzelkartenkäufer und Neukunden vor den Kopf stoßen.“ Überlegungen, das Konzert nicht zweimal, sondern viermal stattfinden zu lassen und das Publikum entsprechend auf andere Termine umzubuchen, lassen sich in dieser Zeitknappheit nicht realisieren. Es stünden dafür aus Krankheitsgründen auch nicht hinreichende personelle Ressourcen zur Verfügung. „Wir haben uns deshalb schweren Herzens dazu entschieden, das Konzert abzusagen und suchen derzeit unter Hochdruck nach einem Ersatztermin“, so der Intendant weiter. Die bereits erworbenen Karten können ab sofort bei den Vorverkaufsstellen umgetauscht oder zurückerstattet werden.
 
Das Afterwork-Konzert „5nachsechs“ am Mittwoch, den 9.2., findet wie geplant statt. Hier entsprechen die Verkaufszahlen dem aktuell erlaubten Kapazitätslimit. Restkarten sind noch verfügbar.
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