Diese durch eine Rückfrage der DEGES bei der EU notwendige Änderung führte in der Politik zu einem Aufschrei. Es wurde der Eindruck vermittelt, der Naturschutz wiege schwerer als das Wohl von Schulkindern. Wie üblich standen auch wieder die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden wie dem NABU in der Kritik, die u.a. auf die aktuellen Fehler einer risikobehafteten Trassenwahl hingewiesen hatten, und die diese Funktion nach nationalem und internationalem Recht in einer demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen haben.
Die Kritik ist dabei unberechtigt, wie der seit über 30 Jahren vor Ort tätige NABU-Experte Stefan Lüders aus Bad Segeberg nun ausführlich in einer Dokumentation auf der Internetseite des NABU Schleswig-Holstein darlegt: Die massiven Fehler bei der Trassenwahl, deren Konsequenzen sich jetzt zeigen, beruhen auf Versäumnissen und Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Die Darstellung zeigt zudem, dass der NABU bereits seit Jahren zunächst im Vorwege und schließlich während einer fachlich unzureichenden Planung auf drohende Risiken und gravierende Mängel hingewiesen hat, die in der Konsequenz zum Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichtes (BverwG) führen mussten. Damit widerlegt wird auch die verbreitete Polemik, dass der NABU sich nicht konstruktiv eingebracht habe.
Die ausführliche Darstellung findet sich mit umfangreichen Hinweisen und Vorschlägen des NABU zu einem verbesserten Planungsverfahren auf den Internetseiten des NABU Schleswig-Holstein unter www.NABU-SH.de.
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