Eintracht Frankfurt erhält Ausnahmegenehmigung für eine höhere Auslastung an diesem Samstag. Es gelten weiterhin das 2G-Plus-Modell, Maskenpflicht und Abstandsregel.

Eintracht Frankfurt wurde vom Gesundheitsamt Frankfurt kurzfristig die Genehmigung für eine Kapazitätserhöhung zur Partie gegen den FC Bayern München erteilt. Demnach dürfen an diesem Samstag, 26. Februar (Anpfiff 18.30 Uhr), bis zu 25.000 Zuschauer in den Deutsche Bank Park kommen.

Dabei gelten nach der Hessischen Corona-Schutzverordnung weiterhin die 2G-Plus-Zutrittsregeln, die Maskenpflicht und die Platzierung im sogenannten doppelten Schachbrettmuster. Alle weiteren Abstands- und Hygieneregeln gelten ebenso wie bisher. Die 2G-Plus-Kriterien und die Ausnahmen für unter 18-jährige Besucher sind hier aufgeführt.

Die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Gesundheitsämter im Einzelfall war in die am gestrigen Montag beschlossene Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung wieder aufgenommen worden.

Die Ticketbewerbungsphase für dieses Bundesligaheimspiel ist bereits beendet. Die Anzahl der eingegangenen Ticketbewerbungen überstieg die bisher behördlich zugelassene Kapazität von bis zu 10.000 Zuschauern deutlich. Durch die neue Verordnung kann Eintracht Frankfurt unter den bereits eingegangenen Bewerbungen weitere Gewinner auslosen, die nun auch Tickets erwerben können. Alle nun weiteren ausgelosten Gewinner werden zeitnah mit den notwendigen Informationen zum heutigen Verkaufsstart gesondert per E-Mail informiert. Weitere Informationen gibt’s hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Eintracht Frankfurt e. V.
Alfred-Pfaff-Straße 1
60386 Frankfurt
Telefon: +49 (800) 743-1899
https://www.eintracht.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel