Zum Jahreswechsel wurden auch für die private Pflege zuhause die Zuschüsse für Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Damit erhalten Pflegebedürftige zum Beispiel in Pflegegrad fünf seit 1. Januar 2022 nicht mehr 1.995 Euro im Monat, sondern 2.095 Euro. „Was nicht zuletzt angesichts einer anspringenden Inflation ein sehr gutes Signal ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Pflegegeld in aller Regel die Kosten einer hochwertigen privaten Pflege nicht deckt,“ sagt Özgün Imren, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV. Imren ergänzt: „Angesichts der stark steigenden Zahl an Pflegebedürftigen und der sich abzeichnenden Pflegekrise wird diese Kostenschere noch weiter auseinander gehen.“ Für Pflegebedürftige mit einer Immobilie empfiehlt der Verrentungsspezialist DEGIV (www.degiv.de), die eigenen vier Wände zu verrenten. So entsteht finanzieller Spielraum für die Pflege und die Menschen können im Alter in ihrer gewohnten Umgebung leben. Zudem entlastet dieser Schritt die Familie, die sonst vielfach Pflegekosten übernehmen muss.

Bei einer Immobilienverrentung veräußert der Besitzer seine Immobilie mit einem gewissen Abschlag und bekommt so im Gegenzug Geld und ein lebenslanges Wohnrecht. Es ändert sich also gerade im Alter nichts an den Lebensumständen, doch ein in aller Regel recht hoher steuerfreier Einmalbetrag verändert den finanziellen Spielraum erheblich. Das Eigenheim ist für die meisten Deutschen der wichtigste Vermögenswert, der zudem in den letzten Jahren stark an Wert gewann, während die monatliche Rente häufig sehr knapp bemessen ist. Das in der Immobilie gebundene Vermögen lässt sich jedoch im Fall der Pflegebedürftigkeit oft nicht ohne Nachteile kapitalisieren: Bei Verkauf ist das Pflegeheim oft die einzige Alternative. Wer dagegen im Alter flexibel bleiben möchte, dem empfiehlt sich die Verrentung. Senioren bleiben in der Wohnung oder im Haus wohnen und setzen dabei Kapital aus der Immobilie mittels Immobilien-Rente – also klassischer Immobilienverrentung mit Nießbrauch oder Wohnrecht, Leibrente, Verkauf mit Rückanmietung oder Teilverkauf – frei. In anderen Ländern ist dieser Trend bereits weiter verbreitet als in Deutschland. In Großbritannien zum Beispiel haben im zweiten Quartal 2021 Hauseigentümer fast 1,4 Milliarden Euro mit verschieden Formen der Verrentung Kapital aus der Immobilie freigesetzt. Doch auch hierzulande nutzen immer mehr Menschen diese Möglichkeit.

Rente reicht für private Pflege zuhause nicht aus

Die gesetzliche Rente reicht im Normalfall nicht aus, um die Eigenanteile für eine Pflege zuhause abzudecken. Und die Sätze der Pflegekassen sind auch nach der jüngsten Anpassung der Zuschüsse zu den Pflegesachkosten oft zu gering, um eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, die 2.500 Euro und mehr im Monat betragen können, werden nur selten vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Hinzu kommt: Die Zahl der arbeitenden Menschen und damit derjenigen, die in die Pflegekasse einzahlen, wird in den kommenden zwei Jahrzehnten spürbar abnehmen. Gleichzeitig steigt laut Prognose von Statista die Zahl der Pflegebedürftigen auf voraussichtlich 5,09 Millionen in 2050 deutlich. Das bedeutet: Immer weniger Deutsche müssen für immer mehr Pflegefälle aufkommen.

Pflegende Angehörige massiv belastet

Wenn sich eine pflegebedürftige Person die notwendige Pflege nicht leisten kann, kann sie ab der Einstufung in Pflegegrad zwei Hilfe bei dem für sie zuständigen Regierungsbezirk beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Herangezogen werden auch das Einkommen und Vermögen der Ehe- oder Lebenspartner sowie der Kinder. Die allermeisten Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Bereits 2018 gab es in Deutschland ca. 2,5 Millionen pflegende Angehörige. Die meisten pflegen ihre Familienangehörigen aus Überzeugung. Dennoch kommen sie dabei selbst an ihre psychischen, physischen als auch finanziellen Belastungsgrenzen. „Wenn Pflege nötig ist, muss der komplette Immobilienverkauf mit anschließendem Umzug ins Altersheim nicht die letzte Option sein. Vielmehr lässt sich durch die Immobilienverrentung Liquidität in beachtlichem Ausmaß schaffen, die für Pflege- und Betreuungsleistungen zuhause verwendet werden kann“, sagt Imren.

Weitere Informationen finden sich unter: https://www.degiv.de/pflege-ratgeber/

Über die DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH

DEGIV – das TÜV und DEKRA zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen. DEGIV ist Testsieger in der Servicestudie "Anbieter Immobilienverrentung 2021", durchgeführt vom Deutschen Institut für Servicequalität. Neben dem Münchner Stammsitz hat das deutschlandweit tätige Unternehmen Niederlassungen in Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf und Berlin.

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