Die Nachricht kam zwar am Tag, aber Immobilienerwerber wurden, wie man so schön sagt, quasi über Nacht erwischt. Aufgrund sehr hoher Nachfrage verkündete die KfW am 24.1.2022 einen sofortigen vorläufigen Stopp der KfW Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude. Hat dies Auswirkungen auf diejenigen, die die Finanzierung ihres Eigenheims mit den günstigen Finanzierungsmittel und den nicht rückzahlbaren Tilgungszuschüssen der KfW geplant haben, sondern auch für Kapitalanleger:innen, die mit Immobilien Rendite erwirtschaften wollen und die Sicherheit des Betongold haben möchten? Erste Antworten hier:

Unterschiedliche Auswirkungen beim Stopp der KfW Förderprogramme je nach Finanzierungsvolumen

Eindeutig trifft der Stopp des KfW-Förderprogramm diejenigen, die eine Immobilie erwerben möchten und den Kaufpreis voll mit Eigenkapital zahlen. Weil die KfW auch Tilgungszuschüsse ohne Inanspruchnahme von KfW-Darlehensmittel gewährte, ist nach Wegfall der Förderung ein netto höherer Kaufpreis zu zahlen. Da zugleich aber keine höhere Miete erzielt werden kann, sinkt die Rendite dieser Immobilie.

Ausnahmen von negativen Auswirkungen

Aber längst nicht in jedem Fall, indem der/die Kapitalanleger:in eine Neubau-Eigentumswohnung erwirbt, muss dieser Nachteil bestehen. Es gibt durchaus Angebote am Markt, bei denen der Verkäufer und Ersteller des Objekts für seine Finanzierung der Baukosten bereits vor Stopp der KfW Förderprogramme die Mittel beantragt hat. Hat er dies, so fällt dadurch im Vergleich zu anderen Objekten der Kaufpreis entsprechend geringer aus. Eine solche Konstellation findet sich vereinzelt sowohl bei Eigentumswohnungen als auch beim Erwerb von Pflegeheim-Apartments.

Grundsätzlich keine Auswirkungen hat der Stopp natürlich auch beim Erwerb von Bestandsobjekten. Es sei denn hier sind zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz geplant.

Auswirkungen des Stopp der KfW Förderprogramme für Immobilien bei renditeorientierten Anlegern

In vielen Fällen ergeben sich keine negativen Auswirkungen für renditeorientierte Kapitalanleger, die mit wenig Eigenkapital finanzieren.

Wer durch den Erwerb einer zu vermietenden Eigentumswohnung in einem überschaubaren Zeitraum eine möglichst hohe Rendite erzielen möchte, wird keine Verschlechterung durch den Stopp des Förderprogramms erfahren, wenn

[*]der Spitzensteuersatz relativ hoch ist. Dies ist in der Regel der Fall bei Ledigen mit einem Jahreseinkommen ab 45.000 €. Für Verheirate gilt ein gemeinsames Einkommen, das doppelt so hoch ist.
[*]wenn geplant ist, diese Immobilien nach ca. 10 bis 15 Jahren wieder zu verkaufen.

Intuitiv mag dies nicht gleich einleuchten. Dies ergibt sich aber aufgrund einer genauen Vergleichsberechnung der tatsächlichen Verzinsung des nach Steuern bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eingesetzten Eigenkapitals. Hier wird das anfänglich notwendige Eigenkapital und die danach laufende Belastung  in Relation zum späteren Gewinn aus dem Verkauf gesetzt. Lesen Sie dazu auch: Wertsteigerung einer Immobilie – Kommt es allein darauf an?

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