Das Niedersächsische Landesparlament hat heute einem Entschließungsantrag zugestimmt, wonach den unter dem Modebegriff „Tiny House“ bezeichneten ortsveränderlichen Mikrohäusern jetzt eine rechtliche Grundlage geschaffen werden soll. Damit hatten die Bemühungen des Bundesverbandes Mikrohaus abermals Erfolg, dass sich die Landespolitik mit diesem neuen Thema beschäftigt.

Der Entschließungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion wurde am 28. Januar 2022 angekommen und führt eine juristische Neubewertung für Mikrohäuser ein: ortsveränderliche Gebäude. Damit wird dem Wunsch des Bundesverbandes Mikrohaus entsprochen, dem Vorteil von Mikrohäusern im schnellen Auf- und Abbau sowie der Ortsveränderung eines bestehenden, genehmigten Hauses Rechnung zu tragen. Daher versucht der Bundesverband bereits seit längerem, den Begriff >ortsveränderliche Gebäude< in das Gesetzgebungsverfahren zu integrieren.

Das Problem:

Ein Gebäude wurde bisher an einem Standort genehmigt und darf dann wie genehmigt stehen bleiben. Häuser waren ortsfest – wie schon der Begriff Immobilie ausdrückt. Bei einem Mikrohaus wird diese bisherige Gewissheit nun aufgehoben: will der Besitzer sein Mikrohaus beispielsweise nach einigen Jahren versetzen, dann muss er zunächst einen Antrag zum „Abriss“ stellen bzw. eine Abrissanzeige abgeben und an neuem Orte einen Antrag auf (Neu-)Errichtung stellen. Alles dies ist schon schwierig genug. Wenn sich aber in der Zwischenzeit die gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung, z.B. in den Energievorgaben, geändert haben, wird ein Mikrohaus keine erneute Errichtungsgenehmigung erhalten.

Daher freut es den Bundesverband, dass die Problematik vom niedersächsischen Landtag aufgriffen wurde. Als Lösung bietet sich an, die Errichtungsgenehmigung einmalig für ein ortsveränderliches Mikrohaus zu erteilen und fest zu schreiben. Das bedeutet, dass bei einer Ortsverlegung das Gebäude an sich nicht mehr geprüft wird – denn es war je bereits einmal genehmigt -, sondern „nur“ noch die Einpassung in die neue Örtlichkeit.

Mit dem Prüfauftrag an die Landesverwaltung, wie man diesen (neuen) Wohnformen rechtlich fair begegnen kann, ist Niedersachen jetzt sehr weit vorne.

Nachdem im bayerischen Landtag eine durch den Bundesverband initiierte kleine Anfrage der FDP-Fraktion eine überraschende Antwort ergab, ist dies nun aber das erste Mail, dass sich ein Parlament eines Bundeslandes wirklich selbst mit Mikrobauten beschäftigt. Wichtig ist dies, da die Bauordnungen Landesgesetze sind. Das heißt, hier müssen 16 Landesbauordnungen geändert oder angepasst werden. Daher hat der Bundesverband mit besonderem Hinweis auf die Passage gedrungen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, über den Bundesrat dieses Thema auch bundesweit anzugehen.

Befristete Aufstellung von Mikrohäusern ist möglich

Die bayrische Staatsregierung hat auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion die überraschende Antwort gegeben, dass (in Bayern) auch ein temporäres Baurecht verliehen werden kann. Das bedeutet, dass Mikrohäuser zeitlich befristet auf Grundstücken aufgestellt werden dürfen und damit eine attraktive Zwischennutzung für Grundstücksbesitzer bilden. Diese Erweiterung der bisherigen Genehmigungspraxis bietet für alle Seiten einen guten Weg, mit Mikrohäusern und deren möglicher Ortsveränderung praktische Erfahrungen in den einzelnen Gemeinden zu sammeln.

Über den Bundesverband Mikrohaus e.V.

Der Bundesverband Mikrohaus ist der Zusammenschluss von Herstellern, Dienstleistern, Zulieferern und Nutzern von Mikrobauten aller Art: zu Lande, zu Wasser und "in der Luft" (= Baum- oder Stelzenhäuser). Er will im deutschsprachigen Raum die (grenzüberschreitende) Zusammenarbeit stärken. Außerdem sollen die Öffentlichkeit, Verwaltungen und Politik für die Herausforderungen im Zusammenhang mit Mikrohäusern sensibilisiert werden. Deshalb setzen wir uns für eine optimierte Einbindung von Mikrohäusern in die Gesetz- und Normengebung ein.

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