Den Einsatz von Gas sieht der B.KWK zukünftig vorrangig in KWK-Anlagen, die durch schnelle Verfügbarkeit (Volllast) zur Versorgungssicherheit bei Fluktuation von Sonne und Wind nach dem Stromnetzbedarf betrieben und damit in Zeiten von hoher Nachfrage aber geringen Angebot aus erneuerbaren zum Einsatz kommt. B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl führt dazu an: „Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mit Gas reduziert die Emissionen erheblich, indem sie ineffiziente und umweltschädliche Wärme- und Stromquellen verdrängt“.
In seinem aktuellen Empfehlungsschreiben an die Bundespolitik stellt der B.KWK heraus, dass bei dem zügig erforderlichen Ausstieg aus der Kohle die Energieerzeugung aus Gas die einzige kurzfristig verfügbare Alternative für eine Versorgungssicherheit bis 2045 sei. Gleichzeitig böte sie den Vorteil, dass sie schrittweise auf erneuerbare und kohlenstoffarme Gasquellen umgestellt werden kann. Erneuerbare Gase wie Biogas, Holzgas, Biomethan und Wasserstoff können in Zukunft aber nur für Versorgungssicherheit von Strom und Wärme sorgen, wenn die entsprechenden Infrastrukturen ohne Brüche weiterhin zur Verfügung stehen. Dazu seien neben dem verstärkten Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 allein 15 GW neu installierter KWK-Kapazität erforderlich, um beim Kohleausstieg 2038 Versorgungssicherheit zu gewährleisten. „Ein vorgezogener Ausstieg 2030 erhöht nach Einschätzung von Stahl den zusätzlichen Bedarf auf 30-40 GW neuer Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei gleichzeitig noch ambitionierterem Zubau von Wind- und Solaranlagen.
Damit die Dekarbonisierung der Gasinfrastruktur gelingt, und Lock-In-Effekte vermieden werden, empfiehlt der B.KWK neben einem Abschmelzen der CO2-Grenzwerte, insbesondere die Vorgabe, dass taxonomiekonforme neue Anlagen „renewable-ready“ sein müssten und im Einklang mit dem Efficiency-First-Prinzip, Gaskraftwerke vorrangig als KWK-Anlagen mit entsprechenden Wärmespeichern zu errichten sind.
Gemeinsam mit dem europäischen KWK-Verband COGEN Europe hoffen wir deshalb, dass hocheffiziente KWK in der EU-Taxonomie als Nachhaltigkeitskriterium anerkannt wird, damit ein effizienter Übergang hin zu einem kostengünstigen, widerstandsfähigen, emissionsarmen und zunehmend erneuerbaren Energiesystem gelingt!
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