Präsident Homann: „Nächster Schritt zu künftiger Frequenznutzung

Die Bundesnetzagentur hat heute Orientierungspunkte zur künftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Konsultation ist mit einer ersten Abfrage des künftigen Bedarfs des Mobilfunks an Frequenzen verbunden. Hintergrund ist das Auslaufen von Frequenznutzungsrechten bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zum Ende des Jahres 2025. 

Bei der Digitalisierung muss Tempo vorgelegt werden. Der Breitbandausbau muss Fahrt aufnehmen und Funklöcher müssen geschlossen werden. Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen derzeit wesentlich zur mobilen Breitbandversorgung in der Fläche bei. Hierzu gehen wir nun den nächsten Schritt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen

Die Orientierungspunkte skizzieren den Sachverhalt für eine spätere Bereitstellung der Frequenzen. Zudem adressieren sie klärungsbedürftige Aspekte und Erwägungen zu Laufzeiten der Frequenznutzungsrechte, zur wettbewerblichen Unabhängigkeit des vierten Netzbetreibers, zu wettbewerbsbezogenen Auflagen und Versorgungsauflagen sowie zur Förderung von Kooperationen.

Mit der ersten Bedarfsabfrage sollen Indizien für eine mögliche Frequenzknappheit untersucht werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt für das spätere  Vergabeverfahren.

Auf Grundlage der zu erwartenden Stellungnahmen der Marktteilnehmer sollen die weiteren Schritte für ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Bereitstellung der Frequenzen ermittelt werden. 

Hintergrund zum Verfahren

Die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz sind bis Ende 2025 befristet. Nun soll der beste Weg für eine Bereitstellung der Frequenzen für eine Nutzung ab 2026 geebnet werden. 

Um allen Marktbeteiligten frühzeitig Investitions- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden, hat die Bundesnetzagentur bereits im Sommer 2021 die öffentliche Anhörung zu den „Grundsätze[n] und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz“ gestartet. Die eingereichten Stellungnahmen sind in die heute veröffentlichten Orientierungspunkte eingeflossen.

Im Sommer 2020 hatte die Bundesnetzagentur die Diskussion mit der Veröffentlichung des „Frequenzkompasses“ eröffnet.

Bis zum 21. März 2022 können die Orientierungspunkte kommentiert und prognostizierte Bedarfe durch die Unternehmen bekundet werden.

Informationen zum mobilen Breitband können abgerufen werden unter: www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.

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