Der WWF begrüßt, dass die Plattform sich weigert, dieses Greenwashing zu billigen, und ihre bereits im Vorfeld gegebenen Empfehlungen damit bestätigt. Von der deutschen Bundesregierung wäre eine ähnlich klare Stellungnahme wünschenswert gewesen. Die Stellungnahme von Freitag bleibt insbesondere im Bereich fossiles Erdgas widersprüchlich. Die Bundesregierung sollte den Empfehlungen der Expertengruppe folgen, um sich für den nun zu erwartenden Rechtsakt zu positionieren. Einen Rechtsakt, der Atomkraft und fossiles Erdgas enthält, muss die Bundesregierung ablehnen.
Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland, sagt: „In ihrer Stellungnahme zu Erdgas in der EU-Taxonomie schwimmt die Bundesregierung. Sie schreibt, es gelte den Ausstieg aus der Nutzung sämtlicher fossiler Energieträger voranzutreiben und die Nutzung von Erdgas sei langfristig nicht nachhaltig. Damit scheidet fossiles Erdgas als ‚Taxonomie-fähig‘ aus. Die Beiträge von Erdgas als ‚Übergangstechnologie‘ lassen sich unter sehr strikten wissenschaftsbasierten Kriterien regional und Energiemarkt-spezifisch definieren, insbesondere im Übergang zur Nutzung von Wasserstoff. Dazu ist allerdings die Aufnahme in die Taxonomie nicht notwendig. Die Aufnahme ist sogar schädlich für das Instrument Taxonomie. Eine starke Taxonomie verbietet keine Übergangstechnologien, verpasst ihnen nur kein nachhaltiges Label wie für Investitionen in erneuerbare Technologien, zum Beispiel für Wind- und Solarkraft.“
Die Plattform für Sustainable Finance stellt in ihrem Bericht fest, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien weder streng noch wissenschaftlich fundiert sind. Die Kriterien erfüllen eine grundlegende Anforderung der Taxonomie nicht: Beweise, nicht Versprechungen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Atomkraftwerke ein grünes Label erhalten, wenn sie bis 2050 betriebsbereite Anlagen für die Endlagerung ihrer hochradioaktiven Abfälle nutzen können und zur Verfügung haben. Bisher hat es jedoch kein Land geschafft, solche Anlagen zu bauen, obwohl die Atomkraft seit sieben Jahrzehnten genutzt wird. Die Kommission schlug außerdem vor, dass neue fossile Gaskraftwerke bereits ab 2023 als umweltfreundlich eingestuft werden sollten, wenn sie sich verpflichten, bis 2035 auf Wasserstoff umzustellen.
Die EU-Sustainable-Finance-Plattform stellt in ihrem Report fest, dass neue Investitionen in fossiles Gas einen Übergang zu einer flächendeckenden erneuerbaren Energieversorgung behindern würden, die für die Erfüllung des Pariser Abkommens unerlässlich ist. Und neue Atomkraftwerke kämen zu spät, um zu den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 beizutragen.
Sebastien Godinot, Experte für Sustainable Finance im Brüsseler Büro des WWF und Mitglied der EU-Plattform für Sustainable Finance, sagt: „Es gab Versuche, die Wissenschaft zu unterdrücken, aber heute hat die Plattform ihr ein Megafon gegeben: Fossiles Gas verursacht enorme Emissionen, und Atomkraft erzeugt hochradioaktive Abfälle, von denen wir immer noch nicht wissen, wie sie zu behandeln sind. Der Bericht der Plattform ist ein weiteres Warnsignal, dass weder fossiles Gas noch Kernkraft in die grüne Taxonomie der EU aufgenommen werden dürfen. Die Kommission muss auf die Wissenschaft hören und ihren Vorschlag, Gas und Kernenergie grün zu waschen, aufgeben.
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