Die GEW BERLIN fordert das Land Berlin sowie die freien Träger der Jugendhilfe auf, die Ergebnisse der Länder-Tarifrunde auch auf die Beschäftigten bei freien Trägern zu übertragen. Dies beinhaltet auch die Auszahlung der Corona-Prämie von 1.300 Euro. „Alle Kolleg*innen, egal ob in öffentlicher oder in freier Trägerschaft beschäftigt, haben in den letzten zwei Jahren am Rande ihrer Leistungsgrenzen gearbeitet und dabei zugunsten eines funktionierenden Jugendhilfesystems ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Sie alle verdienen diese Prämie“, erklärte die Vorsitzende der GEW BERLIN, Martina Regulin.

Da die Corona-Prämie nur bis Anfang März steuerfrei ausgezahlt werden kann, ist Eile geboten. Die freien Träger werden aufgrund der kurzen Frist in Vorleistung gehen müssen. Daher bedarf es rechtssicherer Zusagen für die Übernahme der entstehenden Kosten seitens des Senats.

Die GEW BERLIN verweist darauf, dass das Land den freien Kita-Trägern die Mittel für eine Corona-Prämie bereits zur Verfügung gestellt hat. „Jedoch haben längst nicht alle Träger das Geld bereits an ihre Beschäftigten weitergegeben. Dies muss zu 100 Prozent geschehen. Der Senat sollte das unbedingt zur Bedingung seiner Finanzierung machen“, erklärte Fabian Schmidt, Leiter des Vorstandsbereichs Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit.
Eine erneute Schlechterstellung, wie zuletzt bei der Gewährung einer außertariflichen Zahlung einer Hauptstadtzulage ausschließlich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, darf es für die bei freien Trägern beschäftigten Fachkräfte nicht geben“, betonte Schmidt. Die GEW BERLIN sieht das Berliner Abgeordnetenhaus und den Senat in der Pflicht, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit in Form gleicher Bezahlung gerecht zu werden, um ein vielfältiges und bedarfsangemessenes Leistungssystem der Berliner Jugendhilfe zu sichern. „Das Berliner Jugendhilfesystem darf keine Zweiklassengesellschaft werden.

Ende November 2021 hatten sich die Tarifpartner auf einen Tarifabschluss geeinigt, welcher eine Anhebung der Tarife im Geltungsbereich des TV-L in Höhe von 2,8 Prozent zum Dezember 2022 sowie eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300,- Euro bis zum März 2022 vorsieht.
 

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