Die sogenannte Feststellungsquote – also das Verhältnis von überprüften Fahrgästen zu den festgestellten Personen ohne gültigen Fahrausweis – betrug 2,29 Prozent (Vorjahr: 2,56 Prozent). Insgesamt hat die ÜSTRA im vergangenen Jahr rund 1,34 Millionen Fahrgäste (Vorjahr: 1,54 Millionen) überprüft.
Die Zahlen sind allerdings nur sehr bedingt mit den Vorjahren vergleichbar, da die Fahrausweisprüfer durch die Corona-Pandemie in weiten Teilen für andere Serviceaufgaben – zum Beispiel die Kontrolle der Maskenpflicht und 3G-Regel – eingesetzt wurden.
Durch ihre Fahrausweisprüfungen nahm die ÜSTRA im vergangenen Jahr 980.000 Euro an sogenanntem erhöhten Beförderungsentgelt ein.
Gegen 4.328 der Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnten, stellte die ÜSTRA neben dem erhöhten Beförderungsentgelt im vergangenen Jahr zusätzlich einen Strafantrag (Vorjahr: 5.022). Dabei ist zu berücksichtigen: Strafanträge werden nur bei Wiederholungstätern und im Fall von gefälschten oder manipulierten Fahrscheinen gestellt. Wenn der Kauf eines Fahrscheins vergessen oder sich im Tarif geirrt wurde, liegt – mangels subjektivem Tatbestand – keine Straftat vor und wird von der ÜSTRA auch nicht angezeigt.
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