Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Scheffler forderte von betroffenen Anlegern rund 60 Millionen nach § 134 I InsO zurück. Die Argumentation: Die Lombardium Gruppe habe eine Art Ponzi-Schema betrieben und Gelder ausgezahlt, die als nicht geschuldete unentgeltliche Leistungen zurückzufordern seien. Viele Gerichte folgten der Argumentation und gaben den Klagen statt.
Anders das Landgericht Stuttgart, welches die Klage mit Urteil vom 07.01.2022 bereits aus Rechtsgründen abwies. Das Urteil ist bemerkenswert und dürfte neben dem Landgericht Heilbronn eine weitere positive Signalwirkung entfalten, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, der für die Kanzlei CLLB das Urteil erwirkte.
Denn auch wenn das Landgericht Stuttgart der Argumentation des Insolvenzverwalters vom Grundsatz her folgte, zeigt es doch sodann schnell auf, wo die eigentliche Musik spielt: Denn auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH komme es weiterhin darauf an, ob die Auszahlungen am Ende vertraglich geschuldet gewesen waren.
Dies hängt von den genauen Formulierungen und Ausgestaltungen der Vertragsklauseln im systematischen Gefüge des Beteiligungsvertrages unter Hinzuziehung der wesentlichen Angaben des Zeichnungsscheins und des Prospektes ab. Die Stuttgarter Richter entschieden, dass im Gegensatz zu einer vor dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fallvariante, die vorliegend betroffenen Anleger einen Anspruch auf die ausgezahlten Gelder hatten. Das Urteil bestätigt somit die von CLLB-Rechtsanwälten vertretene Rechtsansicht, wonach die ausgezahlten Gelder gerade keine unentgeltlichen, sondern vertraglich geschuldete Leistungen darstellten.
CLLB Rechtsanwälte welche bereits über eine umfangreiche Expertise auf dem Gebiet des Insolvenz- und Kapitalmarktrechts verfügen, raten daher von Insolvenzverfahren betroffenen Anlegern, die maßgeblichen Unterlagen durch eine spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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