In den vergangenen zwei Jahren verhagelte die Corona-Pandemie vielen Studierenden den Traum vom Semester im Ausland und auch für das Jahr 2022 sieht es aktuell noch nicht rosig aus. Dennoch: „Wer als Studierende bzw. Studierender trotz aktueller Warnungen des Auswärtigen Amtes und den weitreichenden Quarantänevorschriften sowie den umfänglichen Einreisebeschränkungen und –verboten einen Auslandsaufenthalt plant, sollte auch an den Versicherungsschutz denken. An oberster Stelle stehen hier die private Haftpflichtversicherung sowie Auslandsreisekrankenversicherung“, empfiehlt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Da Missgeschicke auch in anderen Ländern geschehen können, beispielsweise weil man eine andere Person versehentlich verletzt, ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland unverzichtbar.

Vor Abreise die Krankenversorgung und Versicherungspflicht vor Ort prüfen

Ebenso können sich Studierende während eines Auslandssemesters schwer verletzen oder krank werden. Auf die inländische gesetzliche oder private Krankenvollversicherung ist dann nicht immer Verlass, da sie oftmals nur eingeschränkt leistet. Auslandsstudierende sollten v. a. frühzeitig prüfen, ob sie in das Pflichtsystem ihres Ziellandes einbezogen werden, beispielsweise in Form einer Versicherungspflicht, einer Pflichtversicherung oder eines staatlichen Gesundheitsdienstes.

In vielen Ländern gibt es Pflichtsysteme, die häufig auch für Gaststudent*innen gelten. Mit den anderen EU-Ländern hat Deutschland außerdem ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Vergleichbare Abkommen bestehen für die Versorgung im Krankheitsfall auch mit weiteren Ländern, die sich bei der gesetzlichen Krankenkasse erfragen lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den Staaten, mit denen solche Sozialversicherungsabkommen bestehen, allerdings nur die im Zielland üblichen Leistungen.

Leistungen wie bestimmte privatärztliche Behandlungen sowie ein medizinischer Rücktransport ins Heimatland werden jedoch nicht erstattet. Daher empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung als Zusatzschutz für einen etwaigen Rücktransport. „Vor einem Auslandssemester sollten Studierende zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Allerdings müssen sie darauf achten, dass sie eine ‚Auslandskrankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte‘ abschließen. Gängige Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen leisten meist nur für wenige Wochen – in der Regel maximal 42 bis 56 Tage –, was für mehrmonatige Aufenthalte nicht infrage käme“, so Boss.

Auf die Erstattung für Rücktransportkosten achten

Ein großer Vorteil der Auslandsreisekrankenversicherung ist, dass der medizinische Rücktransport ins Heimatland als Leistung integriert ist. Die gesetzliche (und oftmals auch private) Krankenversicherung schließt dies grundsätzlich aus. „Würde sich eine Studierende bzw. ein Studierender im Ausland beispielsweise bei einer Erkundungstour mit dem Fahrrad so schwer verletzen, dass er die Rückreise nicht mehr planmäßig antreten könnte, müsste er den Rücktransport per gesondertem Ambulanzflug selbst bezahlen. Es sei denn, er hat im Vorhinein an den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung gedacht“, erklärt Boss.

Allerdings sollte man hinsichtlich des Rücktransports auf einen Aspekt genauestens achten: Die Kosten für den Rücktransport sollten bereits dann erstattet werden, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist (und nicht nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist). Das betrifft beispielsweise Krankenhausbehandlungen im Ausland, die nach ärztlicher Prognose länger als zwei Wochen dauern.

„Studierende mit Vorerkrankungen müssen beachten, dass vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz oftmals ausgeschlossen sind. Es gibt aber Verträge, die eine vor Reisebeginn bestehende Erkrankung auch mitversichern, wenn sie sich während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert“, sagt Boss.  

Viele weitere wertvolle Informationen finden Sie im BdV-Infoblatt zum Thema Auslandsreisen!

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