Auch Berufsstarter können während und nach der Ausbildung für einen Lernaufenthalt ins Ausland gehen. Sowohl in Europa als auch weltweit stehen viele Möglichkeiten offen. Im Berufsbildungsgesetz steht, dass bis zu einem Viertel der Lehrzeit in einem fremden Land verbracht werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass der Chef zustimmt, denn: Der Aufenthalt wird als Bestandteil der Ausbildung anerkannt und die Lehrzeit verlängert sich dadurch nicht.

„Eine Teilnahme steigert die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb und als Arbeitgeber“, sagt Mobilitätsberaterin Kirsten Grundmann von der Handwerkskammer Oldenburg. Ihre Beratungsleistungen stehen auch Handwerksbetrieben aus dem ostfriesischen Kammerbezirk zur Verfügung. Sie unterstützt bei der Organisation, Durchführung und bei der Suche nach passenden Fördermitteln. Die Teilnehmer – das zeigen die Rückmeldungen – gewinnen an Selbstvertrauen und wachsen an neuen Herausforderungen. Andere Arbeitsmethoden und fremde Techniken erweitern ihren Horizont. Zudem erwerben sie interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse.

Den Betrieben rät Kirsten Grundmann, die Vorteile eines Azubi-Praktikums in einem anderen Land auch in Pandemiezeiten weiterhin im Blick zu behalten. „Auslandspraktika sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich“, so Grundmann. Über ihr Netzwerk kann sie fast für jedes Gewerk Plätze vermitteln. Beispielsweise kann es mit dem Programm „Sindbad“ nach Italien, Schweden, Spanien, Irland, Dänemark, Finnland oder Malta gehen. Finanzielle Unterstützung gibt es unter anderem durch das EU Förderprogramm Erasmus+.

Interessierte können sich direkt an Kirsten Grundmann unter der Telefonnummer 0441 232-275 oder per E-Mail grundmann@hwk-oldenburg.de wenden. Die kostenfreie Beratung wird durch das Bundesprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen“ ermöglicht.

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