„Wir als Bund der Steuerzahler fühlen uns durch die Kritik des Rechnungshofes bestätigt. Bereits im Januar hatten wir festgestellt, dass bei vielen mit Corona begründeten Mehrausgaben des Senats schlicht der Beweis fehlt, dass es sich tatsächlich um Mehrausgaben handelt, die durch Corona verursacht worden sind. Die umfassende und gründliche Analyse des Rechnungshofs hätte den Senat wachrütteln müssen. Offensichtlich hat der Senat die rechtlichen Hürden, die der Rechnungshof aufgezeigt hat, nicht ernstgenommen. Während Hamburger Unternehmer und Solo-Selbstständige aufgrund der Corona-Pandemie um ihre Existenz fürchten, versuchen einzelne Behören ihre Unfähigkeit mit Corona-Mitteln zu kaschieren. Ein Armutszeugnis für den gesamten Hamburger Senat. Wie der Rechnungshof stellen auch wir fest, dass die verfassungsrechtlichen Kriterien der Schuldenbremse auch in der Pandemie vollständig eingehalten werden müssen, um die Zukunftsbelastung so gering wie möglich zu halten.
Passend zur Kritik des Rechnungshofs müssen sich die Senator Dressel und Westhagemann zudem fragen lassen, ob es wirklich angemessen ist, 25 Millionen Euro für externe Berater auszugeben. Diese hohe Summe lässt den Schluss zu, dass die Hamburger Finanzbehörde und die Wirtschaftsbehörde nicht über entsprechend kompetentes Personal verfügt. Warum sonst, kauft man sich externe Expertise in so einem großen Umfang ein?“
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