Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, Riester-Förderung: Millionen Haushalte, die einen Bausparvertrag besitzen, haben Anspruch auf staatliche Zuschüsse und Förderung. Aber bei Weitem nicht alle Berechtigten nutzen diese auch aus. Wer in diesem Jahr noch sicherstellen möchte, dass ihr oder ihm kein Geld vom Staat entgeht, sollte daher Folgendes beachten:

Wohnungsbauprämie: Um in den Genuss der höchstmöglichen Förderung zu gelangen, gilt es, Einzahlungen auf den Bausparvertrag vor dem Jahresende zu überprüfen und gegebenenfalls eigene Sparleistungen zu erhöhen. Oder alternativ einen Bausparvertrag ganz neu abschließen. Besonders interessant ist dies im Übrigen für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die in diesem Alter erstmals einen Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie haben, oder für Senioren, deren Einkommen nicht mehr so hoch ist wie zur Zeit des Berufslebens. 

Bei der Wohnungsbauprämie (WoP) werden eigene Sparleistungen auf einen Bausparvertrag bis zu einem Höchstbetrag von 700 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 1.400 Euro für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner mit zehn Prozent staatlicher Prämie gefördert. Jahr für Jahr können sich Alleinstehende somit maximal 70 Euro an Prämie sichern, Paare erhalten bis zu 140 Euro. Im Lauf der Zeit kommt so ein hübsches Sümmchen zusammen.

Die Prämie erhält, wer das Guthaben später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet. Ausnahme: Alle, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 sind, dürfen nach sieben Jahren frei darüber verfügen. Die Einkommensgrenze, bis zu der die WoP ausgezahlt wird, liegt bei Alleinstehenden bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro für Paare. Die Beträge sind damit seit diesem Jahr deutlich höher.

Arbeitnehmersparzulage: Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, zum Beispiel auf einen Bausparvertrag. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Bei bis zu 470 Euro Sparleistung bekommen alleinstehende Sparerinnen und Sparer so 43 Euro extra im Jahr. Auch für die Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Ein Paar erhält die Prämie bis zu einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 35.800 Euro, Singles bei maximal 17.900 Euro.

Riester-Bausparen: Wer ein Haus oder eine selbst genutzte Wohnung im Rahmen der Riester-Förderung finanzieren will, profitiert vom Riester-Bausparen. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jede und jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen fließen, sofern vier Prozent des  sozialversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Bei Paaren ergeben sich 4.200 Euro pro Jahr. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt.

Die Förderung gibt es sowohl für die Bildung von Eigenkapital als auch für Tilgungsbeiträge beim Darlehen. Mit Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen können insgesamt über die Laufzeit mehrere zehntausend Euro Förderung zusammenkommen.

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