Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden und die Beauftragung eines anerkannten Gutachters. Bei der Antragstellung beraten die Kammern und nehmen eine Prüfung vor, bevor die Anträge bei der NRW.BANK online eingereicht werden können. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
Für die betroffenen Unternehmen hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228, E-Mail HotlineFluthilfe@bonn.ihk.de, eingerichtet.
Ein Video zum Antragsverfahren Aufbauhilfen für Unternehmen sowie ein Video zum Antragsverfahren für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer findet sich auf der Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787).
Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den der IHK Homepage stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise über ihren Newsletter (Webcode @3352) und auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ https://twitter.com/IHK_Bonn und https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.
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